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Briefpost

Post darf Briefporto nicht erhöhen

08.08.2023 - Die Bundesnetzagentur hat den Antrag der Deutschen Post AG auf vorzeitige Erhöhung des Portos für Briefe abgelehnt. Die Deutsche Post hält Investitionen "in einen nachhaltigen postalischen Universaldienst" unter diesen Rahmenbedingungen für kaum mehr möglich.

von Christina Rose

Die Post konnte die Steigerung der Stückkosten im Briefbereich nicht hinreichend nachweisen. "Wir sehen das herausfordernde Umfeld im Brief- und Paketgeschäft, aber nach den vorgelegten Daten reichen die Briefpreise aus, um die Stückkosten zu decken. Im regulierten Briefbereich wird ein Gewinn erwirtschaftet", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur   .

Gründe für die Ablehnung

Es war die Aufgabe der Bundesnetzagentur zu überprüfen, ob es im Vergleich zur Prognose der Post im letzten Maßgrößenverfahren 2021 zu signifikanten Steigerungen der Stückkosten gekommen ist oder kommen wird und deshalb eine vorzeitige Möglichkeit zur Anhebung des Portos gewährt werden muss.

Die Post konnte anhand ihrer vorgelegten Daten nicht nachweisen, dass reduzierte Sendungsmengen zu Kostensteigerungen je Briefsendung geführt hätten, argumentiert die Bundesnetzagentur. Die durchschnittlichen Stückkosten lägen sogar leicht unter der Prognose im Maßgrößenverfahren 2021. Die von der Post angeführte höhere Inflation führe auch nicht dazu, dass eine Anpassung des Portos erforderlich wäre. Die Entwicklung der allgemeinen Inflation wirke sich auf die relevanten Kosten im Briefbereich nicht signifikant aus.

Aus der von der Post angeführten Steigerung der Tariflöhne folge ebenfalls nicht, dass das Briefporto anzupassen wäre. Dieser Kostensteigerung stünden nach den Zahlen, die die Post vorgelegt hat, kostensenkende Faktoren gegenüber. Die Briefporti sind nicht für Herausforderungen in anderen Geschäftsbereichen nutzbar. Rund 85 Prozent des Umsatzes entfallen auf andere Segmente, wie z.B. Pakete und Geschäftspost. Dort anfallende Kostensteigerungen müssen in diesen Segmenten über die Preise an Kunden weitergegeben werden.

Antrag der Post

Die Deutsche Post hatte im Mai 2023 einen Antrag auf Anhebung des Briefportos gestellt. Die Bundesnetzagentur hatte zu prüfen, ob vorzeitig ein neues Maßgrößenverfahren einzuleiten und ein Widerruf der Maßgrößenentscheidung aus dem Jahr 2021 erforderlich ist. Im letzten Verfahren hatte die Bundesnetzagentur der Post 2021 einen Spielraum von 4,6 Prozent für eine Preiserhöhung von Briefsendungen genehmigt. Das derzeitige Porto gilt seit Anfang 2022. Damals erhöhte sich der Inlandsstandardbrief von 80 auf 85 Cent. Das derzeitige Porto für Briefe gilt bis Ende 2024.

Die drastisch gestiegenen Kosten durch Inflation, höhere Energiepreise und den Tarifabschluss für die Jahre 2023/2024 sowie die stark abnehmenden Briefmengen bewirken einen starken Anstieg der Stückkosten, sodass eine vorzeitige Porto-Festsetzung erforderlich ist", hält die Deutsche Post dagegen. Außerdem wolle das Unternehmen weiterhin signifikant in die Dekarbonisierung der flächendeckenden Post- und Paketzustellung investieren. Das sei unter den nun absehbaren Rahmenbedingungen nicht mehr möglich.

Laut aktueller Geschäftszahlen hat der Unternehmensbereich Post & Paket Deutschland im ersten Halbjahr Rückgänge bei den Briefvolumina von 6,4 Prozent verzeichnet, der Gewinn brach um 56,3 Prozent ein. Aufgrund der schwachen Ertragssituation hat Post & Paket Deutschland seine Investitionen im ersten Halbjahr bereits um 36 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesenkt. "Da die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Folge hat, dass die Deutsche Post im nächsten Jahr das Porto nicht erhöhen darf, wird das Unternehmen auch 2024 die erforderlichen Investitionen in Nachhaltigkeit nicht stemmen können. Dadurch wird der Umbau in Richtung eines klimaneutralen postalischen Universaldienstes massiv verlangsamt", heißt es von Konzernseite.

Nikola Hagleitner, Vorständin Post & Paket Deutschland bei der DHL Group   : "Wir halten die Entscheidung der Bundesnetzagentur für falsch. Der Kostendruck im Briefbereich - unter dem auch unsere Wettbewerber leiden - wird verschärft und die in den Jahren 2023 und 2024 geplanten Investitionen in eine klimaneutrale Universaldiensterbringung werden unmöglich gemacht. Wir haben gegenüber der Behörde im Detail die im Vergleich zu den ursprünglichen Prognosen erheblich gestiegenen Kosten nachgewiesen - auch wenn die massiven Abweichungen bei den Inflationsannahmen offenkundig sind. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme der Price-Cap-Maßgrößenentscheidung sind aus unserer Sicht klar gegeben."

Nach der Ablehnung des Antrags durch die Bundesnetzagentur könne die Deutsche Post die signifikant gestiegenen Kosten erst im Verfahren 2024 für die Entgelte ab 1.1.2025 geltend machen. Die Deutsche Post prüft jetzt, wie sie den Effekt der Kostensteigerungen durch Kostensenkungen abmildern kann.

Zum Hintergrund: Die Bundesnetzagentur genehmigt der Deutschen Post AG die Entgelte von Briefprodukten für Privatkunden. Die Bundesnetzagentur definiert dafür in einem sogenannten Maßgrößenverfahren einen Preisanpassungsspielraum. Dies erfolgt in der Regel alle drei Jahre. Der Erhöhungsspielraum wird unter anderem bestimmt durch Prognosen zur Inflationsrate, zur Kostenentwicklung der Price-Cap-Produkte und zur Entwicklung von Sendungsmengen bei Briefen. Es liegt dann im unternehmerischen Ermessen der Post, wie ein Preiserhöhungsspielraum auf die unterschiedlichen Leistungen verteilt wird.

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