01.09.2023 - Was auf großen Online-Plattformen und Suchmaschinen passiert, wurde bisher nur unzureichend kontrolliert. Mit dem seit 25. August geltenden Digital Services Act (DSA) hat die EU von wie Google-Suche, Amazon, Zalando oder TikTok neue Sorgfaltspflichten eingefordert. Doch damit ist es nicht weit her.
von Joachim Graf
Das hat eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband
ergeben. Sehr große Online-Plattformen sind seit 25. August unter anderem dazu verpflichtet, eine zentrale Kontaktstelle für Nutzende anzugeben, die leicht zugänglich ist. Bei den untersuchten Angeboten von Amazon
, Apple App Store
, Facebook
und TikTok
ist eine Kontaktfunktion zwar auffindbar, jedoch schwer zu finden - teilweise sind bis zu fünf Klicks notwendig, bis man den Kundenchat nutzen oder eine EMail-Adresse oder Telefonnummer einsehen können. Stattdessen werden Selbsthilfe-Lösungen hervorgehoben.
Die Dienste-Anbieter sind zudem verpflichtet, verständlich anzugeben, nach welchen Kriterien die Empfehlungen und Rankings ihrer Angebote entstehen. Wer die Services nutzt muss diese Parameter anpassen können. Die Untersuchung zeige laut dem VZBH: Die untersuchten Anbieter Amazon, Booking.com
, Google-Suche
und Zalando
haben diese Regelungen zum Stichtag nicht oder nicht ausreichend umgesetzt. Die einen gar nicht und Booking.com verweist in seinen AGB auf einen Link mit weiteren Informationen zum Ranking von Suchergebnissen.
Die Sortierung von Produkten oder Dienstleistungen kann bei Amazon, Booking.com und Zalando direkt in der Ergebnisliste angepasst werden. Jedoch gibt es nur bei Booking.com die Möglichkeit, persönliche Empfehlungen mit einem Klick bei der Nutzung der Plattform auszuschalten. Bei Zalando können personalisierte Inhalte in den Dateneinstellungen deaktiviert werden. Ob dies tatsächlich wie gefordert Profiling ausschließt, ist nicht ersichtlich. Bei Google-Suche braucht es mindestens drei Klicks, um etwas über das Ranking der Suchergebnisse zu erfahren.
Wer bei der Nutzung sehr großer Online-Plattformen und Suchmaschinen auf Probleme stoßen, kann seine Erfahrungen und Beschwerden ab jetzt per Beschwerdeformular den Verbraucherzentralen melden
Der VZBZ hat bei Anbietern von sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen die Umsetzung der neuen Regelungen des Digital Services Act (DSA) überprüft. Die Prüfung stellte die Artikel 12 (Kontaktstellen) und Artikel 27 in Verbindung mit Artikel 38 (Empfehlungssysteme) in den Fokus. Die ausgewählten Anbieter gehören der Gruppe der ?very large online platforms? (VLOP) bzw. ?very large online search engines? (VLOSE) an, die am 25. April 2023 von der EU-Kommission als solche definiert wurden. Für sie gelten die neuen Regelungen des DSA bereits ab dem 25. August 2023.
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