06.08.2019 - Rechtsfragen von künstlicher Intelligenz, Digitalisierung, Automatisierung und vernetzter Industrie stehen im Fokus eines neuen Master-Studiengangs: 'Informationstechnologie und Recht' startet zum Wintersemester 2019 an der Universität des Saarlandes.
von Christina Rose
Das einjährige Studium schließt ab mit dem Titel 'Master of Laws, LL.M.'. Es richtet sich an Absolventinnen und Absolventen aller Fachrichtungen, vor allem an Juristen und Informatiker. Der Studiengang ist als Vollzeitstudium angelegt, kann aber auch in Teilzeit oder berufsbegleitend studiert und entsprechend zeitlich gestreckt werden. Die Studiengebühr beträgt im Studienjahr 2019/20 insgesamt 2.950 Euro, bei Teilzeitstudium ab dem dritten Semester weitere 600 Euro pro Semester.
"Die neuen Technologien kommen ohne rechtlichen Rahmen nicht weiter. Ohne Rechtssicherheit können sie nicht wachsen und sich nicht weiterentwickeln. Bleiben Rechtsfragen offen, werden sich weder autonome Autos durchsetzen, noch wird die Industrie 4.0 vorankommen. Die Haftungsrisiken sind zu hoch. Und Unsicherheit ist Gift für den Fortschritt", sagt Rechtsinformatiker Professor Georg Borges von der Universität des Saarlandes
. "Daher werden dringend Fachleute gebraucht, die Know-how in IT-Recht und Technik mitbringen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und umzusetzen. Diese wollen wir im neuen Master-Studiengang ausbilden", erklärt der IT-Rechtsexperte. Der Studiengang 'IT und Recht', der vom Institut für Rechtsinformatik koordiniert wird, bietet eine in dieser Art deutschlandweit einzigartige Spezialisierung in IT-Recht und Rechtsinformatik.
Das Master-Studium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen aller Fächer: Die Module der Ausbildung sind individuell zusammenstellbar und so angelegt, dass Jura-Absolventen und Absolventen anderer nichttechnischer Studiengänge in die technischen Grundlagen eingeführt werden und Techniker und Informatiker in die Grundlagen des Rechts. Inhaltlich vermittelt das Studium fachübergreifend technische Grundlagen des Internets, spezifische Fragen des IT-Rechts, des Datenschutzrechts und die grundlegenden Anforderungen an IT-Sicherheit. Erfolgreichen Absolventen verleiht die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes den akademischen Grad eines "Masters of Laws (LL.M.)".
Mindest-Zulassungsvoraussetzung für das Studium ist ein abgeschlossenes vierjähriges Bachelor-Studium (240 Creditpoints). "Das Studienprogramm ist ein klassisches Präsenzstudium und lässt sich in Vollzeit innerhalb eines Jahres absolvieren. Es kann aber auch als Teilzeitstudium ausbildungs- oder berufsbegleitend studiert und entsprechend der individuellen Bedürfnisse gestreckt werden", erläutert Professor Borges. Es ist auch als berufliche Fortbildung für Anwälte, Unternehmensjuristen und Rechtsreferendare gedacht. Spezialisierte Rechtsanwälte können einzelne Fortbildungsveranstaltungen belegen.
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