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Europäische Regulierung

Digitale Märkte: Neue Pflichten für Google, Amazon, Apple, TikTok, Meta und Microsoft

07.09.2023 - Die Europäische Kommission hat die sechst wichtigsten Konzerne benannt, die sie als Gatekeeper zur digitalen Teilhabe einstuft. Für sie gelten nun besondere Regeln und Pflichten.

von Dominik Grollmann

Die Europäische Kommission   hat im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) erstmals sechs Torwächter (Gatekeeper) benannt: Alphabet   , Amazon   , Apple   , ByteDance   , Meta   und Microsoft   . Insgesamt wurden 22 zentrale Plattformdienste, die von Gatekeepern bereitgestellt werden, benannt. Die sechs Unternehmen haben nun sechs Monate Zeit, um die vollständige Einhaltung der Verpflichtungen ür jeden ihrer benannten zentralen Plattformdienste sicherzustellen.

"Mehr Auswahl für die Verbraucherinnen und Verbraucher, weniger Hindernisse für kleinere Wettbewerber: Das Gesetz über digitale Märkte wird die Pforten des Internets weiter öffnen", sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton . "Mit der heutigen Benennung zügeln wir nun endlich die Wirtschaftsmacht von sechs Torwächtern. Gleichzeitig geben wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Auswahl und eröffnen kleineren innovativen Technologieunternehmen neue Möglichkeiten, beispielsweise dank Interoperabilität, Sideloading, Echtzeit-Datenübertragbarkeit und Fairness. Es war höchste Zeit, dass Europa im Voraus die Spielregeln festlegt, um dafür zu sorgen, dass die digitalen Märkte fair und offen sind."

Torwächter-Status für zentrale Plattformdienste

Im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte kann die Europäische Kommission digitale Plattformen als "Torwächter" benennen, wenn diese für Unternehmen über zentrale Plattformdienste ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern darstellen. Die aktuellen Benennungsbeschlüsse sind das Ergebnis einer Überprüfung durch die Kommission über 45 Tage, nachdem Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Samsung ihren potenziellen Gatekeeper-Status mitgeteilt hatten.

Insbesondere hat die Kommission den Torwächter-Status für die folgenden zentralen Plattformdienste festgestellt:



Marktuntersuchungen zu Microsoft und Apple

Parallel dazu hat die Kommission vier Marktuntersuchungen eingeleitet. Die eingereichten Mitteilungen von Microsoft und Apple werden weiter geprüft. Sie haben angegeben, dass einige ihrer zentralen Plattformdienste nicht als Zugangstore anzusehen sind, obwohl sie die Schwellenwerte erreichen. Es handelt sich um:

  • Microsoft: Bing, Edge und Microsoft Advertising
  • Apple: iMessage
Nach dem Gesetz über digitale Märkte soll im Rahmen dieser Untersuchungen festgestellt werden, ob durch eine hinreichend stichhaltige Widerlegung durch die Unternehmen nachgewiesen wird, dass die betreffenden Dienste nicht benannt werden sollten. Die Untersuchung sollte innerhalb von fünf Monaten abgeschlossen werden.

Darüber hinaus hat die Kommission eine Marktuntersuchung eingeleitet, um weiter zu prüfen, ob Apples iPadOS zu den Torwächtern gezählt werden sollte, obwohl es die Schwellenwerte nicht erreicht. Diese Untersuchung im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte sollte innerhalb von höchstens 12 Monaten abgeschlossen werden.

Darüber hinaus kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Dienste Gmail, Outlook.com und der Samsung Internet Browser zwar die Schwellenwerte des Gesetzes über digitale Märkte für die Einstufung ihrer Betreiber als Torwächter erreichen, Alphabet, Microsoft und Samsung konnten jedoch hinreichend begründete Argumente dafür vorlegen, dass diese Dienste nicht als Zugangstor für die jeweiligen zentralen Plattformdienste anzusehen sind.

Nächste Schritte für benannte Torwächter

Nach ihrer Benennung haben die Unternehmen nun sechs Monate Zeit, um sich an die vollständige Liste der Gebote und Verbote zu halten, die im Gesetz für digitale Märkte vorgesehen sind. Ziel ist, dass Endnutzer und gewerbliche Nutzer der Dienste des Torwächters eine größere Auswahl geboten und ihnen mehr Freiheit eingeräumt wird.

Einige der Verpflichtungen gelten jedoch auch direkt ab dem Zeitpunkt der Benennung, zum Beispiel die Verpflichtung, die Kommission über jeden geplanten Zusammenschluss zu unterrichten. Es liegt bei den benannten Unternehmen, die wirksame Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und nachzuweisen. Zu diesem Zweck müssen sie innerhalb von sechs Monaten einen ausführlichen Compliance-Bericht vorlegen, in dem sie darlegen, wie sie die einzelnen Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Märkte erfüllen.



Geldbußen und zusätzliche Abhilfemaßnahmen


Die Kommission wird die wirksame Umsetzung und Einhaltung dieser Verpflichtungen überwachen. Kommt ein Torwächter den im Gesetz über digitale Märkte festgelegten Verpflichtungen nicht nach, kann die Kommission Geldbußen bis zu einem Höchstbetrag von zehn Prozent des weltweit erzielten Gesamtumsatzes des Unternehmens verhängen, der bei wiederholter Zuwiderhandlung auf bis zu 20 Prozent hochgesetzt werden kann.

Im Falle systematischer Zuwiderhandlungen ist die Kommission auch befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen. Beispielsweise kann sie einen Torwächter dazu verpflichten, ein Unternehmen oder Teile davon zu verkaufen. Sie kann auch verbieten, zusätzliche Dienste zu erwerben, die mit der systematischen Nichteinhaltung in Verbindung stehen.

In Zukunft könnten weitere Unternehmen der Kommission auf der Grundlage ihrer Selbstbeurteilung Mitteilungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte in Bezug auf die einschlägigen Schwellenwerte übermitteln. In diesem Zusammenhang führt die Kommission konstruktive Gespräche mit allen relevanten Unternehmen.

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