22.08.2018 - Von der internetfähigen Küchenmaschine bis hin zum smarten Wasserhahn, der per Sprachsteuerung auf den Milliliter genau Wasser abmisst - der Trend zum vernetzten Haushalt zeigt sich auch auf der IFA. Aus diesen Anlass hat der TÜV Rheinland die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien unter die Lupe genommen.
von Susanne C. Steiger
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Varianten der vernetzten Hausgeräte: Geschlossene, proprietäre Systeme funktionieren nur mit den Geräten eines Herstellers und werden über Funk und eigene Apps gesteuert. In offenen Systemen hingegen sind Geräte verschiedener Hersteller miteinander kompatibel und werden durch Sprachsteuerungsassistenten bzw. über eine Cloudlösung gesteuert.
Die proprietären Geräte sind in Sachen Datenschutz eher unkritisch. Die offenen Systeme könnten aber schnell zu Datensammlern werden, kritisiert der TÜV die oftmals geschönten Formulierungen der Anbieter. Dahinter werde nur allzu oft vertuscht, dass Daten gesammelt werden, die zum Teil sogar über die IP-Adressen bestimmten Nutzer zugeordnet werden könnten und dann weiter verwertet. Zwar sei es durchaus im Interesse der Hausgeräte-Hersteller, diese Informationen nutzen zu können - eine deutliche Aufklärung der Verbraucher sei jedoch zwingend erforderlich in Zeiten der DSGVO. In den Datenschutzbedingungen muss zum Beispiel vermerkt sein, ob die Daten nur für interne Zwecke verwendet oder an eine externe Gesellschaft weitergegeben werden. bei Durchsicht der Nutzungsbedingungen sei diese jedoch häufig nicht ausreichend gegeben, so die Auswertung des TÜV.
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