Neues Abkommen

Rechtssicherheit: EU schafft Grundlage für Datentransfer in die USA

11.07.2023 - Der Datenaustausch zwischen der EU und den USA soll mit dem neuen Angemessenheitsbeschluss wieder rechtssicher werden.

von Dominik Grollmann

Die Europäische Kommission hat ihren Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU-USA angenommen. Damit gibt es drei Jahre nachdem das Privacy Shield 2020 vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde, eine neue Rechtsgrundlage für die Übertragung personenbezogener Daten aus der EU in die USA.

In dem Beschluss wird festgelegt, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau - vergleichbar mit dem der Europäischen Union - für personenbezogene Daten gewährleisten, die innerhalb des neuen Rahmens aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden. Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union den vorherigen Angemessenheitsbeschluss zum Datenschutzschild EU-USA für ungültig erklärt hatte, nahmen die Europäische Kommission und die US-Regierung Gespräche über einen neuen Rahmen auf, in dem die vom Gerichtshof erhobenen Bedenken angegangen wurden.

"Der neue Datenschutzrahmen EU-USA wird einen sicheren Datenverkehr für die Europäerinnen und Europäer gewährleisten und den Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks Rechtssicherheit bieten", erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen . Die USA hätten für das Abkommen "beispiellose Zusagen zur Schaffung des neuen Rahmens" gemacht.

Auch die Wirtschaft zeigt sich über das neue Abkommen erleichtert: "Mit der heutigen Veröffentlichung des Data Privacy Frameworks geht eine dreijährige Hängepartie zu Ende", sagte Ralf Wintergerst, Präsident des Branchenverbands Bitkom   . "Unternehmen erhalten damit grundsätzlich wieder Rechtssicherheit, wenn sie personenbezogene Daten zwischen der EU und den USA transferieren müssen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren davon, dass künftig keine Einzelfallprüfungen mehr notwendig sind."

Sicher ist aber auch, dass die nun gefundene Neuregelung erneut von den Gerichten überprüft werden wird. Dort wird sich zeigen, ob der EU-Gesetzgeber mit dem Data Privacy Framework eine rechtlich belastbare Regelung gefunden hat. Schon zwei mal hatten EU-Gerichte in der Vergangenheit entsprechende Vereinbarungen gekippt, weil sich das US-Recht als unvereinbar mit EU-Standards erwies.

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