27.12.1999 - Liberalisierung der Rechtslage zur Anrufentgegennahme an Sonn- und Feiertagen in Bayern
Über eine erfolgreiche Intervention dürfte sich der Justitiar des Deutschen Direktmarketing Verbandes, DDV, Hans Jürgen Schäfer freuen, denn: Bayern ist geknackt. Der DDV hat gemeinsam mit Vertretern der bayerischen Industrie- und Handelskammern sowie dem Münchner Wirtschaftsministerium eine Liberalisierung der Rechtslage durchgesetzt. Konkret geht es um die restriktiv gehandhabten Regelungen zur Anrufentgegennahme an Sonn- und Feiertagen - welche Kirchen und Gewerkschaften gemeinhin gleichermaßen heilig sind. Derzeit ist die Bestellannahme, Auskunftserteilung und Beratung per Telefon in Bayern an Sonn- und Feiertagen nur Kreditkartenunternehmen, Finanzdienstleistern, Direktversicherern und dem Versandhandel gestattet. Voraussichtlich wird diese Regelung nun innerhalb der nächsten sechs Monate gelockert.
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