25.10.2001 - Das seit dem 22. Mai 2001 geltende Signaturgesetz ist am 24. Oktober zur Verordnung ausgestaltet worden.
Nun werden die technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die elektronische mit der handschriftlichen Unterschrift gleichzusetzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die technischen Voraussetzungen festgelegt, dazu gehören auch so genannte Interoperabilitätsstandards, welche die Anwendung deutscher digitaler Signaturen im Ausland gewährleisten. Das Justizministerium überprüft derzeit die zivilrechtlichen Vorschriften und das Innenministerium die Verwaltungsrichtlinien, die gegebenenfalls angepasst werden müssen. Sabine Maass, Pressesprecherin beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: "Ich rechen damit, dass die Gesetzesanpassung spätestens bis 2002 erfolgt sein wird. Dann erfolgt die Gleichstellung der elektronischen mit der handschriftlichen Signatur."
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