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Fällig: Mehrwertsteuer für Internet-Dienstleistungen

20.06.2000 - Wie bereits in ONEtoONE vom 27. März berichtet, erwägt die Europäische Union ein Gesetz zur indirekten Besteuerung von Dienstleistungen aus dem Internet.

Nun einigte sich der Rat auf einen Vorschlag mit dem offiziellen Titel: "Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung." Im Klartext heißt es: Dienstleistungen im Internet werden künftig der Mehrwertsteuer unterliegen. Hierbei setzt man, wie bei der "normalen" Besteuerung auch, in erster Linie auf die Ehrlichkeit der Unternehmer bei der Abgabe der Steuererklärungen.

Allerdings sollen sich die Internet-Anbieter für ihre Erklärungen Wissen aneignen, dass man eigentlich noch nicht einmal von einem Steuerfachmann erwartet: Sie sollen nämlich die steuerrechtlichen Vorschriften des Leistungsempfängers anwenden. Außerdem muss sich der Unternehmer erklären lassen, wie der Leistungsempfänger versteuert (ist er eine Privatperson oder ein zur Mehrwertsteuer optiertes Unternehmen) und er muss sich eine überprüfbare Rechnungsanschrift geben lassen. Die Steuerbehörden, so heißt es weiter, würden dem Internet-Anbieter alle hierzu erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Weiterhin wurde verfügt, dass sich alle Internet-Anbieter aus Drittländern der EU in jedem EU-Staat zur Mehrwertsteuer registrieren lassen, in den sie ihre Dienstleistungen liefern.

Aber: Kein Wort darüber, was man mit den Dienstleistern machen will, die sich nicht registrieren lassen. Kein Wort darüber, wie man denn nun kontrollieren will, ob die Steuer auch rechtmäßig abgeführt wurde.

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