01.08.2002 - Das Bundeskabinett hat dem Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) zugestimmt, nachdem der Bundesrat unter bestimmten Änderungsmaßgaben grünes Licht gegeben hatte.
Das Maßnahmenpaket soll laut Bundeswirtschaftsministerium nicht nur Verbraucher, sondern auch seriöse Anbieter schützen: Demnach ist der Rechnungssteller verpflichtet, seine Kunden auf ihr Widerspruchsrecht im Falle strittiger Forderungen hinzuweisen. Künftig müssen zudem Name und Anschrift sowie eine kostenfreie Servicenummer so genannter Dialer in der Rechnung aufgeführt werden. Nutzen Dialer eine Mehrwertdiensterufnummer rechtswidrig, muss der Netzbetreiber die Nummer sperren.
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