11.07.2003 - Der Bundesrat hat das Gesetz gegen den Missbrauch von 0190er- und 0900er-Rufnummern verabschiedet.
Demnach müssen Anbieter von Service-Nummern künftig auf die Preise hinweisen. Als Obergrenze gelten zwei Euro pro Minute oder 30 Euro pro Gespräch. Nach einer Stunde müssen die Verbindungen automatisch getrennt werden. Der Verbraucher hat künftig das Recht, innerhalb von zehn Tagen den Namen und die Anschrift des Anbieters zu erfahren. Die so genannten Dialer-Programme, die eine Computer-Verbindung zu den Service-Nummern herstellen, müssen bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigt werden. Das maximal mögliche Bußgeld bei Verstößen gegen das Gesetz wurde auf 100.000 Euro heraufgesetzt.
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