Missbrauchsverfahren gegen Deutsche Post

07.02.2006 - Die Bundesnetzagentur hat ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post eingeleitet. Der Konzern soll mit Dumping-Preisen arbeiten. Die Post bestreitet dies.

Überprüft wird von der Bundesnetzagentur derzeit, ob die Deutsche Post mit preislich zu niedrigen Angeboten Konkurrenten aus dem Rennen werfen will. Konkret geht es nach Auskunft der Bundesnetzagentur um das Einsammeln und Vorsortieren von Briefsendungen. Ein Angebot, das Großkunden offeriert wird, die keine eigene Poststelle haben. Dieser Teilbereich der Postdienstleistungen ist Anfang 2005 liberalisiert worden. Den Dumping-Vorwurf handelte sich die Deutsche Post ein, weil sie über ihre Tochter Deutsche Post In Haus Service GmbH ihren Kunden angeblich auch bei der Briefbeförderung Rabatte anbietet, wenn sie das Vorsortieren der Post überlassen. Das verärgert die Konkurrenten, die vermuten, dass die Deutsche Post mit ihrem eigenen Outsourcing-Dienst nicht kostendeckend arbeitet.

"Wir bieten keine Dumping-Preise an", sagt hingegen Post-Sprecher Dirk Klasen. Es ginge vielmehr um zwei verschiedene Angelegenheiten. Großkunden erhielten in der Tat Rabatte, die aber genau gestaffelt und von der Bundesnetzagentur genehmigt seien. Für das Einsammeln und Vorsortieren durch die In Haus Service GmbH existierten separate Verträge, die nichts mit den Rabatten zu tun hätten.

Offenbar ist nun ein längerer Streit programmiert. Die Deutsche Post hat bis Mitte des Monats Zeit, die entsprechenden Verträge vorzulegen. Dann prüft die Bundesnetzagentur und entscheidet, ob das Missbrauchsverfahren weiterverfolgt wird.

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