Go Yellow punktet gegen Telekom

25.08.2006 - Das Patent- und Markenamt hat den Begriff "Gelbe Seiten" aus dem Register gelöscht.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat den Schutz für die Marken Gelbe Seiten und Yellow Pages aufgehoben. Beide gehörten bislang der Telekom-Tochter Detemedien. "Gelbe Seiten" hatte sich die Telekom, die damals noch als Bundespost Fernmeldewesen firmierte, 1982 patentieren lassen.

Der Internet-Branchendienstleister Go Yellow hatte bereits im Juli 2004 den Antrag auf Löschung beider Marken gestellt. Die Entscheidung des Amtes, wonach es sich bei beiden Begriffen um allgemeingültige Beschreibungen handelt, ist für Geschäftsführer Klaus Harisch "ein Meilenstein". Gegen Go Yellow hat Detemedien seit 2004 insgesamt 23 Prozesse angestrebt. In 14 Verfahren ging es um die Verwendung der Farbe gelb, die Begriffe "Gelbe Seiten" und "Yellow Pages".

"Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig, sie bedeutet für uns aber den Durchbruch", sagt Harisch. "Endlich können wir mit einem gängigen Begriff unser Geschäft betreiben." Jetzt werde man "dafür kämpfen, dass auch die Internetadresse www.gelbeseiten.de von allen Branchenauskünften verwendet werden kann". Insgesamt wird laut Harisch in knapp 100 Ländern der Begriff "Gelbe Seiten" für gewerbliche Branchenverzeichnisse frei genutzt.

Detemedien will rechtlich gegen diese Entscheidung vorgehen: "Die Gelben Seiten haben mittlerweile einen Bekanntheitsgrad von 98 Prozent in der Bevölkerung - und sie werden unmittelbar mit den Diensten von Detemedien in Verbindung gebracht", sagte Telekom-Sprecher Matthias Klesen ONEtoONE. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung werde der Markenschutz voll bestehen bleiben.

Bei Go Yellow rechnet man sich nach dieser Entscheidung des Patentamtes auch Chancen auf eine Wende in einem ähnlichen Markenstreit aus: Im Juni hatte der Internet-Branchendienstleister vor dem Landgericht München gegen den Stromanbieter Go Yellow eine Niederlage erlitten und wurde zu einer Namensänderung gezwungen. Seitdem firmiert das Unternehmen, das gegen das Urteil Einspruch eingelegt hat, unter Go Yellow Media AG.

eaz

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