07.05.2020 - 2020 müssen Sonderzahlungen bis 1.500 Euro an Mitarbeiter nicht versteuert werden. Damit sollen in der Coronakrise besonders geforderte Arbeitnehmer unterstützt werden. In unserem Video erfahren Geschäftsführer, wie das im einzelnen funktioniert.
von Joachim Graf
Die Steuerbefreiung hat das Bundesfinanzministerium
für Sonderzahlungen bis 1.500 Euro beschlossen. Dies gilt auch rückwirkend für alle Zahlungen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020. Die Voraussetzung für die steuerfreien Zuschüsse ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Der Beschluss soll vor allem von der Corona-Krise betroffenes Arbeitnehmer unterstützen. Dies sind insbesondere systemrelevanten Berufe, darunter Paketboten und Angestellte im Handel.
In unserem Video erklärt die dhmp GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Hintergründe und Einzelheiten.
Die Sonderregelung soll zwar insbesondere geforderten Arbeitnehmern helfen, allerdings gibt es keine Vorgaben, die Branchen ausschließen, da hier steuerrechtlich nicht getrennt wird. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können auch andere Berufe davon profitieren.
Der Video wurde zuerst auf Coronakanal.de
publiziert - einer Videoplattform für Unternehmer.
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