Bundestagsanfrage

Geheimsache Amazon: Bundesregierung will Sprachassistenten für Lauschangriff nutzen

Über smarte Lautsprecher will der Staat künftig mithören (Bild: Amazon)
Über smarte Lautsprecher will der Staat künftig mithören

12.04.2019 - Weil sie das "Staatswohl" gefährdet sieht, verweigert die Bundesregierung die Mitteilung, ob deutsche Nachrichtendienste Amazons digitalen Sprachassistenten Alexa   und die dazugehörigen Geräte als Abhörvorrichtung benutzen können. Denn die Schnüffeleinrichtung in Sprachassistenten soll künftig sogar verbindlich werden.

von Joachim Graf

In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner hatte die Bundesregierung   erklärt, die Information können auch nicht eingestuft, also als Verschlusssache, herausgegeben werden, denn sollten sie bekannt werden, würden die Dienste diese Fähigkeit verlieren und es wäre dann "kein Ersatz durch andere Instrumente möglich."

In einem unlängst öffentlich gewordenen Entwurf des Innenministeriums zur Reform des BND und Verfassungsschutz - Gesetzes sollen Hersteller wie Amazon verpflichtet werden, den Nachrichtendiensten automatisierte, technische Zugänge zu ihren Geräten einzurichten. Thorsten Wetzling, Leiter der Abteilung "Digitale Grundrechte, Überwachung und Transparenz" der Denkfabrik Stiftung Neue Verantwortung   gegenüber dem ARD-Politikmagazin Kontraste   : "Wenn das Gesetz kommt, dann kann das heißen, dass man das Mikrofon oder die Kamera eines jeden mit dem Internet verbundenen Geräts so manipuliert, dass man die Aufnahmen mithören und mitschneiden kann. Das könnten dann Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst machen."

Kontraste konnte außerdem zeigen, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden erstmals versucht haben, an Tonaufnahmen von Amazons Sprachassistenten Alexa zu gelangen. Betroffen war Alexander U., über dessen Forum im sogenannten Darknet Waffen verkauft wurden - unter anderem an David S., der damit im Juli 2016 in München neun Menschen und sich selbst erschoss. Da Alexander U. in seiner Wohnung ein Amazon Echo   benutzt hatte, konnten die Ermittler einen Durchsuchungsbeschluss gegen Amazon erwirken. Der Beschluss wurde jedoch nicht vollstreckt. Alexander U. konnte auch ohne die Sprachdateien von Amazon zu sechs Jahren Haft verurteilt werden.

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Mehr zum Thema:
Diskussion:

Vorträge zum Thema:

  • Bild: Stephanie Heinecke
    Stephanie Heinecke
    (beCircle)

    KI in der Praxis: Werkzeuge statt Wunderwaffe

    KI verändert Wirtschaft und Gesellschaft in rasantem Tempo. Doch Unternehmen brauchen keine Wunderwaffe - sie brauchen Orientierung. In diesem Vortrag erfahren Sie anhand von KI-Einsatzbeispielen aus der Unternehmenspraxis, wie sich Künstliche Intelligenz als Werkzeug sinnvoll einsetzen lässt. Anhand von Praxisbeispielen erfahren Sie: Wie erkennt man Risiken? Wie minimiert man sie? Und wie findet man die richtige Balance zwischen Experiment, Sicherheit und Umsetzung?

    Der Vortrag zeigt, wie bestehende KI-Lösungen kuratiert, zu einem funktionierenden Ganzen orchestriert und zu maßgeschneiderten Anwendungen zusammengefügt werden. Außerdem erfahren Sie, wie Sie sicherstellen, dass die KI-Entwicklung nicht mit dem Go-Live endet und wie Sie das Beste aus aktueller KI-Technik in dem laufenden Betrieb sicherstellen können.

    Vortrag im Rahmen der Zukunftskonferenz 26. Trends in ECommerce, Marketing und digitalem Business am 04.12.25, 11:00 Uhr

www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.neuhandeln.de