Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Digitale Barrierefreiheit: Onlineshops sind Schlusslicht

16.01.2025 - Eine aktuelle Untersuchung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit zeigt erhebliche Lücken bei der digitalen Zugänglichkeit auf. Vor allem B2C- und B2B-Onlinehändler schneiden schlecht ab.

von Susan Rönisch

Für das zweite Barometer für digitale Barrierefreiheit hat Contentsquare Foundation   in sechs Ländern untersucht, inwieweit die 100 der meistbesuchten Websites die 17 Erfolgskriterien des internationalen Standards zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten (WCAG 2.2) erfüllen - darunter in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, dem Vereinigten Königreich und den USA. Die geprüften Websites umfassen vier Branchen: öffentliche Einrichtungen, Banken, Medien und E-Commerce.

Die Ergebnissen sind dramatisch: So erreichen nur sieben Prozent der geprüften Websites hohe Standards bei der Umsetzung zur digitalen Barrierefreiheit. Dabei schneiden Internetseiten von öffentlichen Einrichtungen insgesamt deutlich besser ab als die der privaten Wirtschaft, mit einem Durchschnittswert von 7,8 gegenüber 6,4 in allen geprüften Bereichen.

Onlinehändler am schlechtesten

Für keine Branche hat die digitale Barrierefreiheit eine so starke Auswirkung auf den Umsatz wie im E-Commerce, dennoch schneidet die Branche in den vier untersuchten Bereichen am schlechtesten ab. ECommerce-Websites sind demnach im Audit am wenigsten zugänglich der Prüfung (5,4/10), dicht gefolgt von Medienseiten Seiten (5,8/10). Zu den anhaltenden Problemen gehören unzureichender Farbkontrast, Tastaturnavigation Probleme bei der Tastaturnavigation und fehlende Alt-Texte für Bilder.

Alarmierend ist, dass 100 Prozent der Websites, die weniger als 4 von 10 Punkten erreichten, stammten aus diesen Kategorien, was zeigt, dass die Barrierefreiheit für diese Bereiche für diese Sektoren trotz ihrer entscheidenden Rolle in kundenorientierten Branchen wie Einzelhandel und Unterhaltung.

Dass Regulierungen für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit wichtig sind, zeigt der Ländervergleich. Hier schneidet die USA mit einer Durchschnittsbewertung von 7 von 10 Punkten am besten ab, gefolgt vom Vereinigten Königreich mit 6,5 und Deutschland mit 6,3. Dieser leichte Vorsprung der USA ist unter anderem auf einen stabilen Rechtsrahmen wie dem Americans with Disabilities Act (ADA)   , starke Durchsetzungsmechanismen und eine Zunahme von öffentlichkeitswirksamen Sammelklagen zurückzuführen.

Deutschland ist Mittelmaß

Während in Europa die Internetseiten des öffentlichen Sektors die der privaten Wirtschaft um 44 Prozent übertreffen, schneiden die Websites des öffentlichen Sektors in den USA nur um elf Prozent besser ab. Das hängt damit zusammen, dass Webseiten der privaten Wirtschaft im Rahmen des ADA stärker reguliert sind. Zudem steigt die Anzahl der entsprechenden Gerichtsverfahren in den USA kontinuierlich.

Zu den größten Hindernissen für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit zählen mangelndes Bewusstsein und Fachwissen in den Unternehmen sowie der allgemeine Widerstand gegen Veränderungen. Viele Unternehmen unterschätzen, wie wichtig eine gute Umsetzung der Barrierefreiheit ist. Häufig betrachten sie diese als eine bürokratische Zusatzbelastung und nicht als eine entscheidende Komponente für Benutzerfreundlichkeit und Integration. Viele Aspekte, die die Zugänglichkeit im Internet häufig erschweren, können als wertvolle Anhaltspunkte aufgegriffen werden, um die Barrierefreiheit entsprechend voranzutreiben.

Zu den Maßnahmen, um die Barrierefreiheit zu erhöhen, zählen:
  • Medien und bewegte Inhalte: Die Bereitstellung von Untertiteln und Transkriptionen für Videos und Animationen sowie Steuerelemente zum Anhalten oder Stoppen von Autoplay-Inhalten kann Menschen mit Beeinträchtigungen den Zugang ermöglichen.
  • Anpassung von Farbe und Text: Die Erhöhung des Farbkontrastes sorgt für eine bessere Lesbarkeit und Funktionen zur Anpassung von Textgröße, -abstand und -kontrast erleichtert Menschen mit Sehbehinderungen das Lesen.
  • Bilder: Ein beschreibender Alt-Text bei Abbildungen erlaubt von Bildschirmlesegeräten auf wichtige visuelle Informationen zuzugreifen.
  • Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente, wie z. B. Menüs und Formulare, sollten vollständig über die Tastatur bedienbar sind, um Menschen den Zugang ohne Maussteuerung möglich zu machen.

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