Anzeige
Anzeige

Teures Vergnügen für Agenturen: Die Künstlersozialkasse schläft nicht!

17.04.2001 - Auch selbständige Grafiker und Texter müssen sozialversichert werden.

Von Roland Voges
Leider gibt es in der Werbebranche eine verbreitete Informationslücke. Bei Ihnen auch? Sie wissen natürlich, dass Sie angestellte Grafiker, Texter etc. zur Sozialversicherung anzumelden haben und die gesetzlichen Beiträge abzuführen sind. Glauben Sie aber, wenn Sie selbstständige Grafiker etc. beauftragen, hätten Sie mit deren Sozialversicherung nichts zu tun? Wenn ja, befinden Sie sich in einem teuren Irrtum. Es gibt nämlich schon seit 17 Jahren die Künstler-Sozialkasse KSK und nach dem Künstler-Sozialversicherungsgesetz KSVG hat grundsätzlich jeder, der nicht nur ausnahmsweise Leistungen selbstständiger Künstler in Anspruch nimmt, Beiträge an die KSK abzuführen. Im Jahr 2001 sind das 3,9 Prozent der Netto-Honorarsummen.
Beispiel: Sie entwickeln für Kunden Werbekonzepte und schließen über die notwendigen künstlerischen Leistungen wie Texte, Grafik-Design oder Fotoarbeiten Verträge mit freien Textern, Grafikern, Fotografen. Ihre Kunden zahlen natürlich an Sie das Honorar und Sie bezahlen die eingeschalteten Künstler. So weit, so gut.
Irgendwann, vielleicht morgen, bekommen Sie Post von der KSK. Die ist durch ihren personell und technisch gut bestückten Recherchedienst über Presse, Internet o.ä. auch auf Sie aufmerksam geworden. Sie erhalten eine Betriebsnummer und müssen von nun an rückwirkend für vier Jahre alle gezahlten Honorare an freie Künstler angeben. Auf dieser Grundlage veranlagt Sie die KSK zu Nach- und Vorauszahlungen. Ihre Überraschung ist mindestens ebenso groß wie die Nachforderung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Künstler selbst bei der KSK versichert sind. Es kommt auch nicht darauf an, ob es sich um Deutsche oder Ausländer handelt.
Allein die Tatsache, dass Sie als Agentur oder verwandtes Unternehmen freie Künstler beauftragen, führt zu Ihrer Abgabepflicht. Sollte Sie die KSK noch nicht erfasst haben, wird das aber über kurz oder lang passieren, und dann kann es sehr teuer werden, denn Sie haben keine gesonderten Rücklagen gebildet und Ihren Kunden gegenüber längst endgültig abgerechnet. Darauf müssen Sie sich einstellen. Den Kopf in den Sand zu stecken, hilft nicht.
Roland Voges ist Sozius der Hamburger Kanzlei Reuther & Schaefer.

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Diskussion:

Vorträge zum Thema:

  • Bild: Julia Deptala
    Franz Peter Altemeier (Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.)

    Rechtliche Herausforderungen beim KI-Einsatz

    Wer haftet, wenn der KI-Algorithmus einen Fehler macht? Was müssen Verantwortliche für KI-Projekte jetzt wissen? Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und zeigt, wie Compliance-Anforderungen frühzeitig erkannt und Haftungsrisiken sowie Bußgelder vermieden werden können.

    Vortrag im Rahmen der Daten & KI 2023. Virtuelle Kongressmesse über Customer Experience mit datengestütztem Marketing und Vertrieb am 06.06.23, 11:50 Uhr

Anzeige
Anzeige
Anzeige
www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Folgen Sie uns:



Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.versandhausberater.de