Datenschutzgesetz in Kraft getreten

02.06.2001 - Datenspeicherung: Unternehmen müssen Kunden auf Widerspruchsrecht aufmerksam machen

Der Bundestag hat das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verabschiedet und setzt damit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1995 um - mit einem Verzug von nun knapp drei Jahren. Für die Marketer gibt es gegenüber dem bisherigen Gesetzestext zwei Änderungen von Bedeutung: Der Kunde muss auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden, und er muss wissen, wo er dieses Recht einfordern kann. Das gilt nicht nur für eine Internetseite, sondern auch für ein Mailing. Des Weiteren gilt: Der Betroffene muss über den Zweck der Datenspeicherung informiert werden, und zwar, so DDV-Justitiar Hans Jürgen Schäfer, im Falle der direkten Datenerhebung. Also beispielsweise bei einem Gewinnspiel mit Adressangabe.
Darüber hinaus, so Peter Büttgen, Sprecher des Bundesbeauftragten für Datenschutz in Bonn, sieht das BDSG den "Schutz sensitiver Daten" vor. Dazu gehören Fragen zur ethnischen Zugehörigkeit, zur religiösen Einstellung oder zum Sexualleben.
Mit dem novellierten BDSG hat man nun auch in Deutschland einen weiteren Schritt Richtung europäischer Integration getan. Gerade wegen der beabsichtigten Angleichung der europäischen Datenschutznormen war 1992 die Vorläuferin des Europäischen DM-Dachverbandes FEDMA als Lobby-Verband gegründet worden. Dazu Schäfer: "Wir haben dafür gesorgt, dass überzeichnete Tendenzen nicht eingebunden wurden." Ursprünglich sah ein erster Entwurf nämlich vor, dass der Werbungtreibende den Ursprungsort seiner Kundendaten hätte angeben müssen - ein Paragraf, der einen Aufschrei in der Branche auslöste.
Überrascht seien die DDV-Mitglieder vom Gesetz nicht, sagt Schäfer, "aber es besteht ein großes Informationsbedürfnis". Nun steht es natürlich jedem frei, sich den eigentlichen Gesetzestext zur Brust zu nehmen. Das Problem: Einsehbar sind die Änderungen zwar auf der Homepage des Datenschutzbeauftragten - aber nur in einer provisorischen Fassung. "Es gibt seitens des Gesetzgebers noch keine formal lesbare Form", so Büttgen. mac

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