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Insolvenz bringt Umsatz!

19.04.1999 - Michael Reuter zum Thema "Fröhliches Schulden machen"

Von Michael Reuther

Also, wenn ich Ihnen mal einen Vorschlag machen darf: Warum bestellen Sie nicht gleich fünfzehn Stück, für Oma eins, für Ihren Nachbarn, der sich immer über Ihren Lärm beschwert, für Ihren Stammtischbruder, der so selten Ihre Zeche mitbezahlt, für die Klassenlehrerin Ihrer pubertierenden Tochter - Sie wissen schon, was ich meine. Bei Ihrem Einkommen von 2.250 Mark netto und der pubertierenden Tochter und - ich hör's im Hintergrund - dem kreischenden Baby kommt Sie das richtig preiswert, was Sie brauchen, ist eigentlich nur einen langen Atem, anders gesagt: Über sieben Brücken mußt du gehen ...

Wie das geht? Schon einmal etwas von Verbraucherinsolvenz gehört? Nein? Gut, ich erklär's Ihnen: Bestellen Sie, was das Zeug hält, aber nur da, wo Sie nicht gleich alles bezahlen müssen. Und lassen Sie das mit dem Bezahlen. Wird natürlich ein bißchen lästig, wenn dann all diese Mahnungen kommen, die Anwaltsschreiben, der Gerichtsvollzieher und so weiter und so weiter, ist aber halb so schlimm, wenn Sie einen großen Briefkasten und eine gemütliche Couchgarnitur mitbestellt haben.

Und dann, wenn es sich halt lohnt, weil Sie genug bestellt haben für Ihre Freunde, Bekannte und so, dann marschieren Sie zu dem Anwalt Ihres Vertrauens - wollten wir nicht über eine Rechtsschutzversicherung sprechen? O. k., das nächste Mal - und sagen Sie ihm, daß Sie Ihre Schulden bereinigen wollen.

Wenn Ihr Anwalt mürrisch guckt, dann heißt das, daß er um sein Honorar fürchtet. Legen Sie ihm also ein bißchen Geld auf den Tisch, Ihre Freunde und Bekannte werden Sie dabei schon unterstützen. Oder, besser noch, geben Sie ihm einen Tip, wie er an Ihnen doch ganz gut verdienen kann: Er soll alle Ihre Gläubiger anschreiben und auffordern, ihm binnen einer festen Frist die Höhe und genaue Aufschlüsselung der gegen Sie bestehenden Forderung aufzugeben. Und wenn die Frist rum ist, haben bestimmt die Hälfte der Gläubiger das nicht getan, dann soll er sie auf Auskunft verklagen: Erstens müssen die Gläubiger dann Auskunft erteilen, zweitens haben die dann seine Kosten zu tragen, und drittens hat er dann gut verdient - und Papa hat keinen Pfennig dazubezahlt!

Wenn Ihr Anwalt daraufhin also genau weiß, wer wieviel von Ihnen haben will, dann macht er einen Schuldenbereinigungsplan und schickt ihn all diesen hoffnungsfrohen Gläubigern zu. Da steht dann drin, daß Sie ja nur 2.250 Mark netto haben im Monat und Unterhaltsverpflichtungen und so weiter, daß Sie also gerade mal in der Lage sind, 84,80 Mark im Monat zahlen zu können, diese aber ganz gerecht und quotarisch auf die Gläubiger aufteilen werden.

Wahrscheinlich werden die Gläubiger das nicht gutfinden. Dann beantragt Ihr Anwalt für Sie die gerichtliche Durchführung der Verbraucherinsolvenz mit Rest- schuldbefreiung. Ihr Anwalt wird Treuhänder, bekommt von Ihnen monatliche 84,80 Mark - Achtung bei Gehaltserhöhungen, dann sollten Sie schnell noch ein Kind in die Welt setzen, sonst müssen Sie womöglich plötzlich 124,80 Mark oder so monatlich berappen! - und die wird Ihr Anwalt eben doch an die Gläubiger verteilen, ob die wollen oder nicht.

Sieben dunkle Jahre überstehen, dann sind Ihre Restschulden erloschen, und Sie haben drei Jahre Zeit, um wieder gut einzukaufen, denn nach zehn Jahren dürfen Sie das nächste Verbraucherinsolvenzverfahren durchziehen.

Michael Reuther ist Sozius der Hamburger Kanzlei Reuther & Schaefer, Tel. 040/386085-20

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