Beschränkungen für die Werbung

16.05.2006 - Das Europäische Parlament hat die Werbung für Lebensmittel strengen Regeln unterworfen. Künftig dürfen Lebensmittel nur noch dann als besonders gesund bezeichnet werden, wenn dies auch wissenschaftlich belegbar ist.

Künftig gelten für Marketing und Werbung nach einer Zusammenstellung der Verbraucherzentrale Bundesverband folgende Regeln:|Gesundheitsbezogene Werbung:

1. Aussagen über gesundheitliche Effekte von Lebensmitteln dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie wissenschaftlich belegt sind.

2. Über die Zulässigkeit und Gültigkeit dieser Aussagen entscheidet die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde. Grundsätzlich gilt: Entspricht die Gesundheitsaussage dem heute anerkannten Stand der Wissenschaft, ist keine spezielle Zulassung erforderlich.

3. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde erarbeitet eine Positivliste mit wissenschaftlich gesicherten, frei verwendbaren Gesundheitsaussagen.

Nährwertbezogene Werbung:

1. Für Lebensmittel mit einem hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalt gelten künftig Einschränkungen. Das Hervorheben einzelner Nährwerte wie Vitamine oder Mineralstoffe ("mit viel Calcium") ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn in gleicher Aufmachung auf den erhöhten Gehalt an Zucker, Fett oder Salz hingewiesen wird.

2. Als hoher Gehalt an Zucker, Fett oder Salz gelten folgende Werte (jeweils pro 100 Gramm): 10 Gramm Zucker, 20 Gramm Fett und/oder 5 Gramm ungesättigte Fettsäuren, 1,25 Gramm Salz.

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