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Telefonmarketing

DDV und CCV aktualisieren Branchenkodex

01.12.2021 - Die freiwillige Selbstverpflichtung macht Vorgaben für den Einsatz des Telefonmarketings und soll VerbraucherInnen vor unlauteren Geschäftspraktiken schützen.

von Frauke Schobelt

Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV)     und der Customer Service & Call Center Verband Deutschland (CCV)   haben den Branchenkodex     für die Customer-Services und Contact-Center-Branche überarbeitet, den die beiden Verbände erstmals 2015 vorstellten. Die freiwillige Selbstverpflichtung macht klare Vorgaben für den Einsatz des Telefonmarketings, aber auch für Werbung per E-Mail oder Mailings. Das Regelwerk soll VerbraucherInnen vor unlauteren Geschäftspraktiken schützen und das Vertrauen in die Branche stärken.

"Eine partnerschaftliche Kommunikation auf Augenhöhe mit dem Verbraucher legt die Basis für langanhaltende Kundenbeziehungen. So trägt auch jeder telefonische Kontakt zu diesem wichtigen Ziel bei", erklärt Attikus A. Schacht, Vorsitzender des Kompetenz-Centers Customer Services. Der Branchenkodex von DDV und CCV soll die Erfüllung von Qualitätsmaßstäben gewährleisten und beinhalte dabei "deutlich präzisere Regularien als vom Gesetzgeber vorgegeben", so Schacht.

Der Branchenkodex ist nun aktualisiert und an moderne Kommunikationsformen und Datenschutzregularien angepasst worden. Konkret betreffen die Änderungen laut dem DDV Anpassungen an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die Regelung zum Umgang mit Rückrufwünschen, die Präzisierung von Dokumentationspflichten und Regelungen zu Social-Media- und Messenger Diensten.

Beide Verbände veröffentlichen auf ihrer Internetpräsenz eine regelmäßig aktualisierte Liste der Mitgliedsunternehmen, die sich zur Einhaltung des Branchenkodex verpflichtet haben. Die neue Fassung tritt ab dem 1. Dezember 2021 in Kraft.

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