24.04.2023 - Der Hype um Künstliche Intelligenz stößt mit juristischer Beihilfe ins Tal der Ernüchterung vor. Datenschützer diverser EU-Staaten setzen dem ChatGPT-Hersteller zu.
von Sebastian Halm
Gegen den ChatGPT-Betreiber OpenAI
ist ein Verwaltungsverfahren eingeleitet worden. Die Deutschen Landesdatenschutzbehörden wollen laut FAZ der Frage auf den Grund gehen, ob die verwendeten Algorithmen DSGVO-kompatibel sind.
Jetzt muss OpenAI bis zum 7. Juni2023 eine Stellungnahme abgeben und seine lernenden Algorithmen an die Gegebenheiten der Europäischen Datenschutzbestimmungen anpassen. Eine der zu klärenden Fragen lautet, ob Open AI beim Training der KI personenbezogene Daten verwendet hat. Eine Task Force besetzt mit Mitgliedern der deutschen Datenschutzbehörden will nun einen Fragenkatalog an OpenAI schicken (ob die den von ChatGPT beantworten lassen?) Unter anderem möchten die Behörden wissen, woher die Daten kommen. Schlimmstenfalls, so ein Sprecher der Task Force, drohe ein Verbot des Chatbots.
Golem
indes weist daraufhin, dass ein Training mit personenbezogenen Daten laut Rechtsauffassung von Datenexperten durchaus möglich sei, wenn diese Daten danach gelöscht werden - es kommt also sehr genau auf das Prozedere an. In Italien hat die hiesige Datenschutzbehörde den Chatbot bereits vorerst wegen Jugendschutzverstößen sperren lassen, in Spanien läuft eine Untersuchung gegen die Anwendung wegen potentieller Datenschutzverstöße.
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