Recht

Gericht: Google muss für falsche KI-Antworten direkt haften

12.06.2026 - Zäsur für Google: Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass das Unternehmen für die Inhalte seiner AI Overviews unmittelbar haftet. Das Haftungsprivileg, das Anbieter bei klassischen Suchtreffer-Auflistungen freistellt, gilt bei den Overviews nicht.

von Dominik Grollmann

Google   muss unmittelbar für falsche Aussagen seiner KI-Übersicht in der Suche haften, hat das Landgericht München I   in einem Urteil entschieden (Az. 26 O 869/26), über das das KI-Portal The Decoder   berichtet. Das Gericht erließ demnach eine einstweilige Verfügung gegen mehrere Aussagen, die einem Verlag in einer KI-generierten Zusammenfassung fälschlicherweise unlauteres Geschäftsgebaren unterstellten.

Google blendet seine KI-Übersichten inzwischen bei vielen Suchanfragen oberhalb der klassischen Trefferliste ein. Im strittigen Fall stützten die verlinkten Quellen nach Einschätzung des Gerichts mehrere Vorwürfe nicht. Teilweise bezogen sich die Quellen laut Urteil sogar auf andere Unternehmen.

Die Anwälte von Google argumentierten dem Bericht zufolge, der Konzern hafte nur als mittelbarer Störer und müsse erst nach einem Hinweis auf offenkundige Rechtsverletzungen reagieren. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die KI-Zusammenfassung sei kein klassischer Suchmaschinenschnipsel, der lediglich eine Vorschau auf eine verlinkte Website liefere, sondern ein eigenständiger Beitrag von Google.

KI-Übersicht gilt nicht als bloßer Such-Schnipsel

Damit verschiebt sich die rechtliche Bewertung von KI-Antworten in der Suche. Während Suchmaschinenanbieter bei klassischen Linklisten weitgehend von einer präventiven Prüfung fremder Inhalte entlastet sind, kann bei KI-generierten Antworttexten eine direktere Verantwortung entstehen.

Das Urteil ist realitätsnah: KI-Antworten beeinflussen die Wahrnehmung von Marken, Produkten und Personen, ohne dass Nutzerinnen und Nutzer zwingend auf die verlinkten Quellen klicken. Falsche oder irreführende Zusammenfassungen können dadurch unmittelbar reputationsschädigend wirken.

Das Gericht wies auch das Argument zurück, NutzerInnen müssten wissen, dass KI-Zusammenfassungen überprüft werden sollten. Wäre die KI-Übersicht allgemein als nicht belastbar zu behandeln, würde dies den behaupteten Nutzen der Funktion deutlich schmälern, heißt es sinngemäß im Urteil. Google muss nach der Entscheidung 80 Prozent der Gerichtskosten tragen; in zwei Punkten wurde die Klage zurückgewiesen.

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Mehr zum Thema:
Diskussion:

Vorträge zum Thema:

  • Bild: Benedikt Merl
    Benedikt Merl
    (Creativestyle)

    Agentic Commerce: Realität, Hype und was Händler jetzt tun müssen

    Agentic Commerce ist das E-Commerce-Buzzword 2026. Während Händler um ihren Stellenwert bangen und Agenturen ihre Geschäftsmodelle hinterfragen, stellt sich die entscheidende Frage: Wo endet der Hype und wo beginnt die reale Wertschöpfung?
    Dieser Vortrag beleuchtet, welche Applikationen, in denen KI-Agenten autonom Kaufentscheidungen treffen, bereits heute funktionieren. Wir blicken hinter die Kulissen der direkten KI-Interaktion im kommerziellen Kontext. Vor allem erhältst du einen konkreten Fahrplan: Erfahre, welche technischen und strategischen Anpassungen notwendig sind, um deine E-Commerce-Plattform "Agentic Ready" zu machen und im neuen Ökosystem wettbewerbsfähig zu bleiben.
    Im Anschluss beantwortet Benedikt deine Fragen live im Chat.

    Vortrag im Rahmen der Transformation des Handels 26 am 20.10.26, 13:00 Uhr

www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.neuhandeln.de