26.06.2002 - Die EU-Staaten dürfen nach den neuen Richtlinien den Datenschutz nur zur Verbrechensbekämpfung oder zum Schutz der öffentlichen oder nationalen Sicherheit aufheben.
Die Speicherung von Verbindungsdaten oder das Abhören muss u.a. im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht und der EU-Menschenrechtskonvention erfolgen.
Zum Thema Spam-Mails und Cookies hat das Parlament beschlossen, dass der User sein Einverständnis für den Erhalt von Werbe-Mails gegeben haben muss. Beim Cookie-Einsatz muss der Website-Betreiber vor der Speicherung über den Zweck informieren und die Möglichkeit geben, Cookies abzulehnen. Der Bundesrat hat derweil ein Gesetz verabschiedet, nach dem Internet-Service-Provider die Verbindungs- und Nutzungsdaten ihrer Kunden speichern müssen. Die Daten sollen zeitweilig für die Strafverfolgungsbehörden vorgehalten werden. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und mehrere Landesbeauftragte haben sich laut Chip Online gegen das Gesetz ausgesprochen. Harald A. Summa, Geschäftsführer des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eco, kritisiert, dass Unternehmen die Kosten für einen Überwachungsstaat tragen sollen. "Wer einen Überwachungsstaat will, soll ihn auch selbst bezahlen," so Summa.
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