03.01.2013 - Ab Januar sollen Medienberichten zufolge bei Adidas neue E-Commerce-Richtlinien für Händler gelten. Zu den wichtigsten Änderungen zähle dabei, dass der Verkauf auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay untersagt würde. Außerdem dürften europäische Händler nur noch innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz verkaufen. Das Unternehmen wolle mehr Kontrolle über die Vertriebskanäle gewinnen und offenbar auch den eigenen Direktverkauf fördern.
Hintergrund für die Einführung neuer Richtlinien dürften die Preisunterschiede sein, die zwischen klassischem Stationärhandel und Online-Shops bestehen. Dem Branchendienst "Markt Intern" sagte Adidas` Vertriebsdirektor Hans Ruprecht dazu: "Unser Anspruch ist es, uns zusammen mit den Händlern im Web zu präsentieren. Um dazu das Potenzial unserer Marken optimal auszuschöpfen, haben wir eine fachhandelsorientierte Strategie entwickelt, die eine bestmögliche Darstellung sicherstellt."
Von den Regeln könnte der beratungsintensive Fachhandel profitieren. Ob Adidas die kleinen Händler überprüfen kann, die auf Amazon verkaufen, ist unklar. Aktuell befasse sich das Bundeskartellamt laut "Wallstreetjournal.de" mit entsprechenden Beschwerden über Wettbewerbseinschränkungen. (db)
[k]Dieser Artikel erschien zuvor in ONEtoONE Ausgabe 01/2013.[/k]
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