09.02.2026 - Das Oberlandesgericht Dresden hat Meta in vier Parallelverfahren wegen rechtswidrigen Trackings über "Meta Business Tools" zu jeweils 1.500 Euro immateriellem Schadensersatz verurteilt. Zudem untersagte das Gericht dem Konzern, die auf diesem Weg erhobenen personenbezogenen Daten der Kläger weiterzuverarbeiten.
von Susan Rönisch
Die Urteile vom 3. Februar 2026 sind rechtskräftig; eine Revision zum Bundesgerichtshof ließ der Senat nicht zu (Az. 4 U 196/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25, 4 U 296/25).
Damit liegt erstmals in Deutschland eine rechtskräftige Entscheidung eines Oberlandesgerichts
vor, die das plattformübergreifende Tracking von Meta
ohne wirksame Einwilligung als Verstoß gegen die DSGVO einordnet. Juristen und Beobachter sprechen von einer erheblichen Signalwirkung für laufende und künftige Verfahren.
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