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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

D&O-Versicherung: Wann Marketing-Unternehmer sich vor Privatinsolvenz absichern sollten

31.05.2023 - Neue Fristen können persönlich haftende Gesellschafter einer GmbH schnell in den finanziellen Ruin bringen. Wann Vorstände von Marketingunternehmen, Dienstleistern und Agenturen für sich eine D&O-Versicherung abschließen sollten. Und warum der 30. Juni 2023 ein wichtiger Termin ist:

von Joachim Graf

D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Die auch als Geschäftsführer-, Manager- oder Organhaftpflicht bekannte Versicherung macht nicht nur für Aktien- oder Großunternehmen Sinn - sondern auch für Unternehmensleitungen in kleinen und mittleren Marketingunternehmen.

Denn: Gerade deren Verantwortliche sind einem im Vergleich zu ihrem Eigenkapital besonders hohen Risiko ausgesetzt. Sie haften mit ihrem Privatvermögen bei Versäumnissen wie einer Insolvenzverschleppung oder beruflichen Fehlern. Beim Missachten kommen Schadenssummen von drei bis fünf Millionen Euro schnell zusammen. Eine D&O-Versicherung kann helfen, das private Vermögen und das Unternehmen zu schützen. Was derzeit erschwerend hinzukommt: Die Corona-Schonzeit endet bald.

"Einige aktuell einzuhaltende gesetzliche Fristen und die anhaltende Situation der Multikrisen könnte viele kleinere Betriebe tiefer in die finanzielle Bredouille bringen als sie denken", argumentiert Payam Rezvanian , Mitglied der Geschäftsleitung von Finanzchef24   . Den 30. Juni 2023 sollten sich Geschäftsführer und Verantwortliche zudem im Kalender anstreichen. Bis zu diesem Datum müssen alle Betriebe, die Corona Überbrückungshilfen erhalten haben, eine sogenannte Schlussabrechnung abgeben. Er warnt: "Die Multikrisen sind noch nicht vorbei und bereits in Schieflage geratene Unternehmen könnte eine mögliche Rückzahlung der Corona-Hilfen zusätzlich unter Druck bringen".

Auslaufende Schutzmaßnahmen im Insolvenzrecht

Zudem laufen mehrere Maßnahmen aus, die die Bundesregierung zum Schutz von Unternehmen im Rahmen des Insolvenzrechts beschlossen hatte. Vor Corona bestand die Pflicht, wegen einer Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Fortführung des Unternehmen nicht über einen Zeitraum von 12 Monaten hinreichend wahrscheinlich war. Um gesunden Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise nicht sicher planen können, unter die Arme zu greifen, wurde im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Prognosezeitraum auf vier Monate verkürzt. Diese Regelung läuft zum 31. Dezember 2023 aus.

Das bedeutet, dass für GeschäftsführerInnen je nach Gesellschaftsform bereits ab dem 1. September 2023 der ursprüngliche Prognosezeitraum von 12 Monaten wieder relevant werden kann. Das gilt für GmbHs etwa dann, wenn sie absehen können, dass sie ab dem 1. Januar 2024 auf einen 12-monatigen Zeitraum überschuldet sein werden, heißt es beim Bundesjustizministerium.

Insolvenzantragspflicht im Blick behalten: Bei Fehlern haften Geschäftsführer schnell mit Privatvermögen

GmbH-Geschäftsführende müssen die Finanzplanung im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht extrem sorgfältig angehen, um potenzielle Insolvenzrisiken zu minimieren. Die Finanzplanung sollte so gestaltet sein, dass sich finanzielle Engpässe nicht nur frühzeitig erkennen lassen, sondern auch rechtzeitig reagiert werden kann. "Dazu müssen die Führungskräfte regelmäßig Liquidität und Rentabilität überwachen und mögliche zukünftige Entwicklungen einbeziehen. Gerade bei kleinen Unternehmen kommt diese Prognose oft viel zu kurz. Sie sind zu sehr mit dem Unternehmensalltag beschäftigt", weiß Rezvanian aus seinem Versicherungsalltag.

Die Insolvenzantragspflicht muss im Blick behalten werden: GmbH-Geschäftsführer sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Die derzeitige Höchstfrist zur Stellung eines Insolvenzvertrages wegen Überschuldung von acht Wochen verkürzt sich ab dem 1. Januar 2024 auf sechs Wochen. Insbesondere junge Führungskräfte machen sich wenig Gedanken um das eigene Risiko und unterschätzen die Gefahren", erzählt Rezvanian.

Eine D&O-Absicherung deckt durch höhere Deckungssummen Risiken ab, die mit der Managementhaftung verbunden sind. Die wichtigsten Argumente, warum eine D&O- Versicherung speziell für Marketingunternehmen, Dienstleister, Consultants und Agenturen sinnvoll ist:

  1. Persönliche Haftung: Manager können genau wie ihre Kollegen in Großunternehmen persönlich für ihre Entscheidungen und Handlungen haftbar gemacht werden. Eine D&O-Versicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten im Falle einer Klage gegen eine Führungskraft.

  2. Gerichtskosten: Rechtsstreitigkeiten können - unabhängig von der Größe des Betriebs - teuer werden. In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten für Verteidigung und Schadensersatz, was den finanziellen Druck auf das Unternehmen und die betroffene Führungskraft reduziert.

  3. Schutz des Marketingunternehmens oder des Dienstleisters: Eine D&O-Absicherung schützt nicht nur die Führungskräfte, sondern auch den Betrieb. Mittels D&O-Versicherung lassen sich die wirtschaftliche Stabilität des Betriebs erhalten und sein Ruf schützen.

  4. Wandel der Unternehmensgröße: Häufig verändern sich Dienstleister und Unternehmen. Sie wachsen oder passen ihre Strukturen an. Eine D&O-Versicherung sorgt dafür, dass der Schutz für Führungskräfte während des Wachstums und bei den sich ändernden Unternehmensstrukturen erhalten bleibt.
Bei der D&O-Versicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung zugunsten Dritter, die der Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen gezählt wird. Die D&O-Versicherung bietet jedoch nur Schutz für die Organe und Manager des Unternehmens, nicht aber für das Unternehmen selbst, das eine D&O-Versicherung für seine Organe und Manager abschließt. Versicherungsschutz in Bezug auf von dritter Seite gegen das Unternehmen wegen Pflichtverletzungen ihrer Mitarbeiter erhobene Ansprüche bietet eine Errors&Omissions (E&O)- bzw. Professional Indemnity (PI)-Deckung.

Das zentrale Leistungsversprechen der D&O-Police ist also die Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Organhaftung. Erweisen sich diese Ansprüche als begründet, so erfolgt die Freistellung und damit eine Befriedigung der geschädigten Gesellschaft. Im Gegenzug bedeutet dies auch, dass der versicherten Person ein schuldhaftes pflichtwidriges Fehlverhalten nachgewiesen werden muss, das zu einem Vermögensnachteil auf Seiten der Versicherungsnehmerin oder eines Dritten geführt hat. Allein die Behauptung oder Feststellung einer falschen Managemententscheidung reicht nicht aus. Ist allerdings ein Schaden feststellbar, findet oft eine Beweislastumkehr statt, das heißt, die Geschäftsführenden müssen beweisen, dass die Entscheidung trotz Schadeneintritts die richtige war. Dazu hilft die Dokumentierung der Entscheidungsfindung, beispielsweise durch Protokolle der Sitzungen der Unternehmensleitung.

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