20.11.2002 - Alternative Anbieter von Telefonmehrwertdiensten fürchten um ihr Geschäft, denn: Der Ex-Monopolist Deutsche Telekom ist - entgegen einer Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) aus dem Jahr 2000 - nicht mehr verpflichtet, das Inkasso für frei tarifierbare Mehrwertdienste, etwa über die Rufnummern 0190-0, 0900 oder Internet-by-Call, zu übernehmen. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht Mitte November.