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Influencer Marketing

BVDW: Werbekennzeichnung muss sein

10.10.2017 - Die neue Fokusgruppe Content Marketing im BVDW weist Unternehmen und Influencer daraufhin, dass auch neue Werbeformen rechtlich wie klassische Formate behandelt werden. Der BVDW empfiehlt Influencern daher gesponsorte Inhalte eindeutig zu kennzeichnen.

von Verena Jugel

Content Marketing gewinnt seit Jahren an Relevanz. Deshalb hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) in diesem Jahr eine neue Fokusgruppe zu diesem Thema gegründet. In einem kürzlich veröffentlichen Whitepaper widmet sich die neue Gruppe der Werbeform und nimmt eine Bestandsaufnahme sowie eine Bewertung von Trends und Herausforderungen vor. Dabei geht man von drei Kriterien aus, die erfolgreiches Content Marketing auszeichnen. Zum ersten bedürfe es einer besonderen Relevanz der Inhalte für die Nutzer sowie einem Interesse an diesen. Zweitens müssten die jeweiligen Inhalte im richtigen Kontext, also auch am richtigen Ort, ausgespielt werden. Zuletzt sei es zudem notwendig, die Rezipienten auf den Content aufmerksam zu machen, um auch wahrgenommen werden zu können.

Unternehmen setzen immer häufiger auf Social- und Influencer-Kampagnen auf Facebook, Instagram und Co. Dabei gilt laut BVDW jedoch zu beachten, dass auch für diese neuen Werbeformen die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen gelten wie für klassische Werbung. Daher heißt es in dem Whitepaper: "Gesponserte Inhalte und deren Promotion benötigen eine unbedingte Kennzeichnungspflicht mit einheitlicher Kennzeichnung über alle Plattformen, inklusive Social- und Influencer-Kampagnen". Ingo Kahnt, Managing Director von Newscast und stellvertretender Vorsitzender der BVDW-Fokusgruppe Content Marketing, bezeichnet die Kennzeichnung mithin als Selbstverständlichkeit, um gegenüber den Nutzern Werbung mit ausreichender Transparenz auszuspielen. Zudem bestehe auch auf Unternehmensseite ein "berechtigtes Interesse an sauberer Kommunikation". (pk)

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