26.09.2002 - Anbietern von E-Cards und Newslettern könnte ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro blühen, wenn sie E-Mails direkt von ihrer Website verschicken lassen.
Das berichtet Chip online. Bei den Website-Formularen kann bislang jeder anonym beliebige E-Mail-Adressen als Empfänger eintragen. Das ist nach geltender Rechtsprechung illegal. Der Anbieter von E-Cards und Newslettern muss sicherstellen, dass der Auftraggeber auch tatsächlich existiert und mit der E-Mail einverstanden ist. Betroffen sind laut Chip online die Websites von Parteien, die Produktwerbesites großer Firmen und sämtliche Inhalte-Anbieter im Web.
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