27.09.2002 - Im Vergleich zu den europäischen Nachbarn haben es deutsche Call-Center-Dienstleister besonders schwer, denn: Das aktive Telefonmarketing ist hier zu Lande weitestgehend verboten.
Der Gesetzgeber schmettert die so genannten Outbound-Calls wie etwa telefonisches Verkaufen oder Marktforschungsumfragen per Telefon als Attacke auf die Privatsphäre ab.
Und genau das will die Arbeitsgemeinschaft Liberalisierung Telefonmarketing des Deutschen Direktmarketing Verbands (DDV) gern ändern, denn hier ist man überzeugt, dass die Mehrheit der Verbraucher und Gewerbetreibenden aktive Anrufe akzeptiert.
Auf dem DIMA-Vortragsforum "Liberalisierung der Rechtsprechung im Outbound-Telemarketing" diskutierten die Experten Dr. Stefan Engels, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Lovells Boesebeck Droste, Joachim Fauth, Justitiar beim Verlag Das Beste, Gerald Schreiber, Vorsitzender des DDV-Council TeleMedien- und CallCenter-Services sowie Geschäftsführer von defacto, und Prof. Dr. Marian Paschke vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Hamburger Uni über den Status quo und mögliche Verbesserungen der Gesetzeslage.
Paschke hat im Auftrag des DDV das Gutachten "Neuordnung der privatrechtlichen Grundlagen des Telefonmarketing" erstellt. Demnach wird das Verbot in der Praxis des Telefonmarketings "weder effektiv eingehalten noch von den betroffenen Verbrauchern und Gewerbetreibenden als sachgerecht empfunden".
Schreiber pocht auf eine Neuordnung durch einen für alle Marktteilnehmer verbindlichen Ehrenkodex. Der soll von Gesetzgeber und Branche gleichermaßen anerkannt werden. Um die Verbraucher zu schützen, plädiert Schreiber außerdem für die Etablierung einer Robinsonliste und einer Beschwerdestelle für Telefonmarketing. Statt auf staatliche Sanktionen baut die AG auf Selbstregulierungsmechanismen. Inwieweit diese Vorschläge beim Gesetzgeber Gehör finden, ist noch offen. ks
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