Anzeige
Anzeige

Geringbeschäftigung: Positive Wende

07.02.2000 - Natürlich ging ein empörtes Raunen durch die Unternehmen der Zustellbranche, als die amtierende Regierung im April 1999 verfügte, auch für Geringbeschäftigte bis 630 Mark Monatsverdienst müssten Sozialabgaben entrichtet werden.

Hatten sich doch die Haushaltwerber bisher auf Schüler, Studenten, Hausfrauen/-männer und Rentner verlassen, die regelmäßig Werbematerial zustellten, ohne teure Sozialabgaben zu beanspruchen. Besonders mittlere und kleinere Unternehmen empfanden die neuen Regelungen als ruinös. Im Februar gab Bernd Maas, Geschäftsführer der AFD Werbung und der Egro Direktwerbung in Obertshausen und Vorsitzender des Forums Beschäftigungs- und Vertragsverhältnisse im Council Zustellung des DDV, Teilentwarnung: Eine neue Regelung sehe vor, dass ein Arbeitnehmer bis zu einem Beschäftigungsumfang von 50 Tagen pro Jahr als kurzfristig Beschäftigter versicherungsfrei bleibe. Dieser Rahmenvertrag könne nach einem Jahr verlängert werden, sofern eine Frist von zwei Monaten zwischen den Kurzbeschäftigungsphasen liege.

Zugrunde liegt dieser Vereinbarung eine Pressemitteilung mit dem schönen Titel: "Abgrenzung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung von einer kurzfristigen Beschäftigung." Die wiederum fasst die Ergebnisse einer Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und der Bundesanstalt für Arbeit (BfA) vom November 1999 zusammen.

Die Vorgeschichte: Harald Koch, Geschäftsführer der Verteilung im Auftrag GmbH (VIA) in Regensburg, hatte Mitte 1999 bei der zuständigen Regensburger AOK angefragt, ob eine Verteilerin als kurzfristig Beschäftigte gemeldet werden könne. Der AOK-Firmenberater Christof Suttner verneinte zunächst. Nach der oben beschriebenen Vereinbarung der Spitzenverbände ist eine kurzfristige Beschäftigung nun aber doch zulässig. Koch bestätigte gegenüber ONEtoONE, die Vereinbarung gelte offiziell und branchenübergreifend für ganz Deutschland.

Armin Fay, ebenfalls Geschäftsführer der Egro Direktwerbung und erster Vorsitzender des WVO-Verbandes sagt: "Die Vereinbarung bedeutet für die Zustellbranche natürlich eine Entlastung. Leute, die von einem Durchbruch reden, bedenken jedoch scheinbar nicht, dass ein riesiger Verwaltungsaufwand betrieben werden muss, um die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung zu erfüllen. Guten Verteilern müssen wir nach einem Jahr kündigen. Dann haben wir eine Phase von zwei Monaten zu überbrücken, bevor wir sie wieder einstellen können. Innerhalb von zwei Monaten fallen im Schnitt 16 Verteilungen an, für die wir kurzfristig Personal einstellen müssen. Es ist enorm schwierig, Personal für zwei Monate zu finden, zumal Personal ohnehin rar gesät ist. Wir könnten mobile Busverteiler einsetzen - die kosten in ländlichen Gebieten allerdings doppelt so viel Geld, wie wir einnehmen. Freilich liegen die Kosten für den Verwaltungsaufwand immer noch unter den Sozialversicherungskosten."

Fazit: Die Regelung der kurzfristigen Beschäftigung bedeutet für die Zustellbetriebe eine deutliche Entlastung. Sie sparen 12 Prozent Rentenversicherungsabgaben und 10 Prozent Krankenversicherungsabgaben. Allerdings müssen sie einen Mehraufwand an Verwaltungskosten in Kauf nehmen. go

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Diskussion:
Anzeige
www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Folgen Sie uns:



Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.versandhausberater.de