29.03.2017 - Die Regierungschefs der Länder haben in Berlin den zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sieht darin eine verpasste Chance für sachgerechte Werberegulierung.
von Verena Jugel
Die Unterzeichnung des zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags trifft auf Kritik. Für Werbung im Internet und Fernsehen gilt nun nach wie vor ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Werben darf nur, wer sein Werbekonzept für den Erlaubniszeitraum von höchstens zwei Jahren der zuständigen Behörde vorgelegt und eine Werbeerlaubnis nach der so genannten Werberichtlinie erhalten hat. Der ZAW sieht darin eine verpasste Chance seitens der Länderchefs, eine "gesamtkohärente Lösung" im Bereich der Werbung auf den Weg zu bringen. (vj)
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