24.11.2017 - Mehr als jeder zweite Onlinehändler ist in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal abgemahnt worden - so ein Ergebnis der Studie "Abmahnungen im Online-Handel" von Trusted Shops.
von Joachim Graf
Laut einer Umfrage von Trusted Shops unter 1.530 Onlinehändlern zwingen Abmahnungen vermehrt Shop-Betreiber in die Knie. Das kommt nicht von ungefähr: Die Quote der Abmahnopfer stieg in den vergangenen zwei Jahren jeweils um durchschnittlich vier Prozent.
680 der befragten Onlinehändler traf es in den vergangenen zwölf Monaten, ein Zuwachs von vier Prozent im Vergleich zum Umfrageergebnis des Vorjahres. Im Schnitt werden pro Abmahnung 1.300 Euro fällig. Bei den Befragten der diesjährigen Umfrage summierten sich die geforderten Beträge allerdings auf durchschnittlich 4.700 Euro. Das liegt daran, dass etliche Umfrageteilnehmer schon ein zweites Mal oder häufiger betroffen waren und zusätzlich Vertragsstrafen zahlen mussten. Die im Wiederholungsfall geforderten Vertragsstrafen fallen deutlich höher aus und summieren sich auf bis zu 9.000 Euro. Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass 51 Prozent der diesjährigen Befragten die gegenwärtige Abmahnpraxis als akut existenzgefährdend einstufen.
Zwar mahnen Mitbewerber laut Trusted Shops Abmahnstudie insgesamt am häufigsten ab (in 51 Prozent der Fälle), aber sämtliche nachfolgende Plätze im 'Abmahn-Ranking' belegen Abmahnvereine. Ein einzelner Verein hat 22 Prozent aller Abmahnungen ausgesprochen, was innerhalb der Vereine sogar 59 Prozent entspricht.
Eine große Angriffsfläche für Abmahnungen bietet das Widerrufsrecht. Hier verbergen sich die meisten Fallen: Fast ein Viertel (23 Prozent) aller Abmahnungen hatten Verstöße gegen das Widerrufsrecht zum Anlass - ein Plus von sechs Prozent im Vergleich zu den Trusted Shops-Ergebnissen des Vorjahres. Dabei sind es meist Details, die beanstandet werden: Vielfach sind die Widerrufsbelehrungen unvollständig oder veraltet, eine Telefonnummer fehlt oder ist nur kostenpflichtig erreichbar, ein Muster-Widerrufsformular ist nicht vorhanden oder fehlerhaft.
Die Internethändler sehen in erster Linie den Gesetzgeber in der Pflicht, gegen den Abmahnmissbrauch vorzugehen. So führt die Forderung nach vereinfachten Gesetzen die Liste an (14 Prozent). Auch die Anwaltskosten für Abmahnungen sollten nach Ansicht der Händler gesetzlich limitiert werden (13 Prozent).
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