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Pauschalabgaben ebnen DRM-Systemen den Weg

dmmv kritisiert Beschwerde des Hardwareverbandes Bitkom bei der EU-Kommission

Düsseldorf, Berlin, 5. November 2003. (press1: iBOT) - Mit der aktuellen Beschwerde des Hardwareverbandes Bitkom gegen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften nach pauschalen Urheberrechtsabgaben hat die Diskussion um die Themen Datenpiraterie und Raubkopien einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Dabei stößt die Beschwerde nicht nur bei den Verwertungsgesellschaften auf massive Kritik, sondern vor allem auch bei den Urhebern, wie etwa den Produzenten von Software und digitalen Inhalten. "Solange Individualvergütungsmodelle noch nicht eingesetzt werden können, sorgen Pauschalabgaben für einen vorläufigen Ausgleich auf Seiten der Urheber und Rechteinhaber. Gleichzeitig werden so Anreize für die Hardwareindustrie geschaffen, ausreichende Kopierschutzvorrichtungen zu entwickeln und zu vertreiben. Letztlich bietet die angestrebte gesetzliche Regelung den Hardwareherstellern ja sogar die Möglichkeit, unattraktiv hohe Pauschalabgaben zu verhindern" so Dr. Christian Dressel, Leiter des dmmv-Arbeitskreises Medienpolitik. Voraussetzung für die Absenkung der pauschalen Hardwareabgabe ist jedoch ein flächendeckender Einsatz ausreichend sicherer technischer Schutzvorkehrungen für Endgeräte und digitaler Infrastrukturen, zu denen im Besonderen auch Systeme für das digitale Rechtemanagement (DRM) zählen.

Nach Ansicht des dmmv greift die Argumentation der Hardwareindustrie in der Debatte um Raubkopien bzw. unberechtigter Nutzung digitaler Inhalte und Schutzmechanismen zu kurz. Unstrittig ist, dass Pauschalabgaben nicht die alleinige Lösung des Problems Datenpiraterie, durch das Jahr für Jahr Schäden in Milliardenhöhe verursacht werden, darstellen. Allerdings sind sie notwendig, um die Hardwareindustrie dazu zu bewegen, die technischen Voraussetzungen für Individuallizenzierungen zu schaffen. Das Alternativsystem zur Pauschalvergütung, mit dem das Anfertigen von Kopien individuell vergütet wird, kommt dabei vor allem den unterschiedlichen Nutzungsgewohnheiten auf Seiten der Verbraucher entgegen. Dieses System lässt sich nach Auffassung verschiedener Experten jedoch erst dann etablieren, wenn es auch als Alternative zu Pauschalabgaben wahrgenommen wird. Zurzeit fehlen jedoch noch die technischen Voraussetzungen, um DRM-Systeme flächendeckend zum Einsatz bringen zu können. Das belegt auch das Gutachten zu den technischen Schutzmöglichkeiten digitaler Güter von Prof. Dr. Andreas Pfitzmann (TU Dresden), das vor gut einem Jahr vorgelegt wurde. "Wenn sich die Höhe der Pauschalabgabe künftig daran orientiert, inwieweit Individualvergütungsmodelle aufgrund der technischen Voraussetzungen im konkreten Fall eingesetzt werden können, entscheidet der Hardwarehersteller letztlich selbst über die Höhe der Abgabe und des Verkaufspreises" so Friederike Behrends (Bild.T-Online AG), ebenfalls Leiterin des dmmv-Arbeitskreises Medienpolitik weiter.

In einem Punkt ist die Kritik jedoch berechtigt, so darf Deutschland auch nach Auffassung des dmmv keine Ausnahme in Sachen Urheberrecht darstellen. Entsprechende Vergütungsmodelle sollten sich demnach mittelfristig auch in den anderen europäischen Staaten wiederfinden lassen: "Die Diskussion um Datenpiraterie und Urheberechtsabgaben wird sich auch in den anderen EU-Ländern spätestens dann verschärfen, wenn Produzenten die Entwicklung kostenintensiver Anwendungen und Inhalte scheuen. Dann wird auch die Hardwareindustrie feststellen, dass die beste Hardwareinfrastruktur nichts nützt, wenn sie den Verbrauchern keine qualitativ hochwertigen Anwendungen und Inhalte mehr zu bieten hat" bringt dmmv-Geschäftsführer Alexander Felsenberg die Diskussion auf den Punkt.

Um die willkürliche Verbreitung und Nutzung von digitalen Werken künftig zu unterbinden, müssen technische und rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, die ein flexibles und nutzerfreundliches System aus Individuallizensierung und Pauschalvergütung ermöglichen. Ohne diese Voraussetzungen werden sich Online-Medien als Vertriebs- und Trägermedium kaum als funktionierendes Geschäftsmodell etablieren können. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung von Vergütungssystemen, die die Sicherheit der Hardwareinfrastruktur mit niedrigeren Pauschalabgabepflichten honoriert ein erster Schritt, der notwendig ist, um individuelle Systeme überhaupt ermöglichen zu können. Erst dann besteht für die Produzenten digitaler Werke (Musik, Bewegtbild, e-Books etc.) Investitionssicherheit.

Auf Unverständnis stößt bei den medienpolitischen Experten zudem, dass sich der Bitkom in der Diskussion um den Schutz digitaler Güter gegen die Einführung von hardwareunterstützten Kopiervorrichtungen (wie etwa Kartenlesegeräte) wendet, an anderer Stelle jedoch für die Einführung von Chipkarten (etwa bei der Debatte um den elektronischen Fahrzeugschein) eintritt. Nach Ansicht des dmmv stellen Lesegeräte und Chipkarten zudem ein durchaus probates Mittel im Hinblick auf geeignete Jugendschutzvorrichtungen dar. Hinsichtlich der flächendeckenden Einführung und Verbreitung der technischen Voraussetzungen ist indes in erster Linie die Hardwareindustrie gefordert, für die sich hier nicht zuletzt ein neues interessantes Geschäftsfeld eröffnet.
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