10.01.2022 - Die Kartellwächter bescheinigen dem Digitalkonzern Alphabet und seinem Tochterunternehmen Google erstmals eine "überragende, marktübergreifende Bedeutung" für den Wettbewerb. Damit greift die erweiterte Missbrauchsaufsicht, die ein verschärftes Vorgehen gegen wettbewerbsschädliche Praktiken ermöglicht.
von Frauke Schobelt
Eine im Januar 2021 in Kraft getretene neue Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a GWB) erlaubt dem Bundeskartellamt
ein "früheres und effektiveres Eingreifen", insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne, heißt es dazu in einer Mitteilung
. Die Kartellwächter stufen Alphabet
und insbesondere Google
nun als einen solchen Anwendungsfall ein, aufgrund ihrer "überragenden, marktübergreifenden Bedeutung" für den Wettbewerb. Der Tech-Riese verfüge über eine wirtschaftliche Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffne.
Laut Kartellamtspräsident Andreas Mundt
unterliegt Google damit der erweiterten Missbrauchsaufsicht. "Seit Januar 2021 haben wir ein neues Instrument zur Aufsicht über große Digitalkonzerne. Nach weniger als einem Jahr haben wir nun die erste förmliche Entscheidung auf der Basis dieser Vorschrift getroffen und eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt", erklärt Mundt. "Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, denn auf dieser Grundlage kann das Bundeskartellamt jetzt konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen."
Das Bundeskartellamt hatte bereits Ende Mai 2021 gegen Google und seinen Mutterkonzern Alphabet Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet. Die Behörde prüft seitdem eine marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb und beschäftigt sich zudem mit der Datenverarbeitung bei Google. Seit Juni wird auch das Nachrichtenangebot Google News Showcase näher unter die Lupe genommen. Aber auch andere Digitalkonzerne nehmen sich die Kartellwächter vor: "Parallel dazu betreiben wir mit Nachdruck weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook", so Mundt.
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Der Behörde zufolge will Google keine Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen. Allerdings habe das Unternehmen damit "ausdrücklich nicht" erklärt, dass es zwingend mit allen Feststellungen und Schlussfolgerungen der Behörde einverstanden sei, heißt es in der Mitteilung.
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