Anzeige
Anzeige

Crossmedia-Werbung

Urteil: URL in Anzeigen genügt nicht

26.04.2019 - Um nicht wegen Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Informationspflichten (§5a UWG   ) abgemahnt zu werden, reicht es in einer Print-Anzeige nicht, dort auf die eigene Internetseite zu verweisen. Vielmehr muss die vollständige Firmenbezeichnung und die Adresse angegeben werden. Das hat das OLG Brandenburg entschieden.

von Joachim Graf

Ein Wellness-Hotel hatte eine Anzeige in einer Zeitschrift geschaltet. Dort waren Name, Telefonnummer und Webadresse des Hotels genannt, nicht aber die genaue Firmenbezeichnung und die Anschrift. Dies wertete das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 21.02.2019 (Az.: 6 U 162/18) als Wettbewerbsverstoß. Das Gesetz verlange, sämtliche notwendigen Informationen in der Anzeige selbst bereitzustellen. Dazu gehöre auch die Angabe, mit wem genau der Vertrag geschlossen werde.

Das Gericht urteilte, dass es sich um kein Geschäft des täglichen Lebensbedarf handle: "Der Durchschnittsverbraucher will in einem solchen Fall wissen, an wen er sich halten kann, wenn ihm die Leistungen des Arrangements nicht wie angepriesen zuteil werden. Der Ansicht der Verfügungsbeklagten, dem Verbraucher sei es egal, wer hinter dem Hotel stehe, er wolle mit dem Hotel einen Buchungsvertrag schließen, kann nicht gefolgt werden."

Nicht ausreichend sei es, wenn der Verbraucher erst die Webseite aufrufen und sich dort mühsam informieren müsse, wer der Anbieter der Dienstleistung sei, wie die Kanzlei Dr. Bahr   ausführte.

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Diskussion:

Vorträge zum Thema:

  • Bild: Thilo Kerner
    Thilo Kerner (Sybit GmbH)

    Wie Sie ein wirklich sinnvolles Management-Dashboard für Marketing und Vertrieb aufsetzen

    Wie definieren Sie die wirklich wichtigen KPIs für Marketing und Vertrieb? Und wie steuern Sie dann mit diesen Ihre Marktbearbeitung erfolgreich? Thilo Kerner, Chief Revenue Officer der Sybit GmbH zeigt an Beispielen aus der konkreten Vertriebs- und Marketingpraxis, wie ein wirklich nützliches Marketing-Dashboard aussehen muss und wie Sie kennzahlengesteuertes Management im Unternehmen aufsetzen. Außerdem liefert er Tipps und Strategien, um KPIs effektiv im Geschäftsalltag Ihres Unternehmens zu integrieren.

    Vortrag im Rahmen der Daten & KI 2024. Künstliche Intelligenz, Datengestütztes Marketing und Vertrieb am 14.05.24, 10:00 Uhr

Anzeige
www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Folgen Sie uns:



Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.versandhausberater.de