16.09.2020 - Laut dem Urteil dürfen Internetprovider keine Datenpakete anbieten, die bestimmte Apps von der Drosselung ausschließen.
von Frauke Schobelt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
hat erstmals die Netzneutralität gegen einen Internetbetreiber in Ungarn durchgesetzt. Die EU-Regel besteht seit fünf Jahren und besagt, dass Provider keine Seiten bevorzugen oder benachteiligen dürfen. Der "Zugang zum offenen Netz" soll so gewährleistet werden.
Geklagt hatte der ungarische Anbieter Telenor
. Er bietet die Datenpakete 'MyChat' und 'MyMusic' an, bei denen die Internetgeschwindigkeit nach einem Gigabyte gedrosselt wird. Im 'MyChat'-Paket sind jedoch Facebook, Whatsapp, Twitter und Instagram von der Drosselung ausgenommen, bei 'MyMusic' wird die Verwendung von Deezer, Apple Music oder Spotify nicht auf das Datenvolumen angerechnet.
Die zuständigen ungarischen Behörden hielten diese Pakete für unzulässig und verboten sie. Auch das EuGH sieht in seinem Urteil
einen klaren Verstoß gegen die Netzneutralität. Provider dürfen demnach bestimmte Apps nicht bevorzugt behandeln und die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch des Datenvolumens blockieren oder verlangsamen. Solche Angebote könnten Apps benachteiligen, die nicht bevorzugt behandelt werden. Je mehr Menschen solche Handyverträge abschließen, umso mehr würde dies die Netzneutralität untergraben. Tenor darf seine Pakete mit Bevorzugung deshalb nicht mehr anbieten.
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