Business Guide
Trend@dress Medien AG
Geschäftsbereich Adressverlag
Natascha Krzemien
Stadelhoferstr. 14
76530 Baden-Baden
Deutschland
Telefon: 07221/30 22 410
Telefax: 07221/30 22 301
service@adressen-office.de
www.adressen-office.de
Kurzinfo
Die Trendadress-Firmengruppe wurde 1981 als Adressverlag für personalisierte, aufbereitete und aktualisierte Firmenadressen gegründet. Seit Ende 2008 ist das Angebot auch mit Adressen-office online zugänglich. Auftraggeber entscheiden, wann sie welche Adressen benötigen, und erhalten diese rund um die Uhr – 365 Tage im Jahr.
Exklusiv und täglich werden die TAM Adressen und Firmendaten mit ca. zwei Millionen Einträgen aus den Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz aktualisiert.
Leistungsbeschreibung
Mit den Adressen der TAM AG wird die Zielgruppe persönlich, richtig und korrekt angesprochen. Das Baden-Badener Unternehmen hat die Adressen, mit denen Werbung einen direkten Nutzen erwirtschaftet. Alle Businessadressen sind auch mit Telefonnummern erhältlich. Durch den ständigen, telefonischen Kontakt mit den Unternehmen sind die Telefonnummern im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern besonders aktuell. Der abrufbare Adressbestand garantiert eine Kostenverringerung durch aktuelle Daten. Jährlich wird die Adressen-Datenbank telefonisch aktualisiert. Dadurch entsteht die hohe Zustellungs-, Treffer- und Responsequote bei Verwendung der TAM Adressen.
Für Werbeaktionen stehen in Deutschland ca. 850.000, in Österreich ca. 420.000 und in der Schweiz 360.000 personalisierte Adressen zur Verfügung.
Die Vorteile und der Nutzen liegen klar auf der Hand.
- Neues Adressmaterial zur Neukunden-Gewinnung
- Zielgerichtete Ermittlung von Neukundenpotenzial
- Personalisierte Ansprache der Zielgruppe
- Erhöhung der Responsequoten
- Minimierung von Streuverlusten
- Aktualisierung und Vervollständigung der Kundendatenbank
Unsere Firmendatenbank im Internet ist das optimale Adressen-und Info-Tool für die Neukundenwerbung.
- Exklusiv und täglich werden die TAM Adressen und Firmendaten mit ca. zwei Millionen Einträgen aus den Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz in unserem firmeneigenen Callcenter aktualisiert.
- Die bedeutendsten Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen und deren Ansprechpartner in der 1. bis 4. Führungsebene sind bei der Trenddress Medien AG verzeichnet.
- Branchen- und Mitarbeiterkategorien werden detailliert dargestellt.
- Der Unternehmenspool enthält repräsentativ über 65 Prozent der Wertschöpfung in Deutschland
- 15 Suchkriterien mit unendlichen Kombinationsmöglichkeiten zur Selektion von Zielgruppen ermöglichen eine zielgerichtete Auswahl.
Gerne helfen wir Ihnen auch weiter, falls Sie spezielle Wünsche zu Ihren Adresskollektionen haben.
Im direkten Kundenkontakt können wir Ihnen weitere Zusatzleistungen und spezielle Selektionsverfahren anbieten, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.
Pressemeldungen
veröffentlicht am 17.06.2009
TAM AG wieder Hauptpreisträger Mittelstandsprogramm 2009
Baden-Baden - Die Trend@dress Medien AG (TAM AG) in Baden-Baden gehört wiederholt zu den
Hauptpreisträgern des Mittelstandsprogramms 2009. Das Baden-Badener Unternehmen erhält
Bewerbermanagement-Software im Wert von 12.000 Euro.
Ziel des Mittelstandsprogramms ist, durch die Einführung von Innovationen die
Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Unternehmen nachhaltig zu verbessern. Investitionen
in innovative Lösungen sind heute überlebenswichtig. In wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten
werden Investitionen in die Zukunft oftmals verschoben. So kann der Anschluss an den
Wettbewerb verloren gehen. Über das Mittelstandsprogramm stellen Sponsoren innovative
Produkte und Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen zur Verfügung. Innerhalb der
Mittelstandsförderung werden Förderpreise direkt und unbürokratisch vom jeweiligen Sponsor an
ausgewählte Preisträger vergeben. Mit dem Einsatz der Förderpreise stärken die ausgewählten
Unternehmen ihre Marktposition. Unterstützt und gefördert wird das Mittelstandsprogramm von
Prof.Dr.h.c. Lothar Späth: "Ein erfolgreicher Mittelstand ist kein Zufall, sondern das Ergebnis
ständiger Innovationsbereitschaft".
Die TAM AG gehört selbst zu den Sponsoren des Mittelstandsprogramms. Eintragungen,
Platzierungen in der firmeneigenen Suchmaschine itsbetter.de sowie Beratung in der Findbarkeit in
Suchmaschinen während eines ganzen Jahres sind Inhalt des ausgelobten Preises. "Es wird
immer wichtiger, von Suchmaschinen gefunden zu werden. Selbst die besten Suchmaschinen
finden und listen weniger als 50 Prozent des gesamten Internetangebotes. Wir sorgen dafür, dass
unsere Kunden auf jeden Fall bei diesen knapp 50 Prozent dabei sind", so Vorstandsvorsitzender
der TAM AG, Norbert Goretzki.
Um die von der TAM AG ausgelobten Preise haben sich 92 Firmen beworben. Die Wahl fiel als
Preisträger auf die Bewerbung der Firma sabath media (www.sabath-media.de) als
Hauptpreisträger und die Firma Web Arts AG (www.web-arts.de) als Preisträger, "die Bewerbung
um des Preis überzeugte" so Stefanie Schäfer, zuständige Personalreferentin der TAM AG. Auch
für 2010 hat sich die Trend@dress Medien AG schon als Sponsor vormerken lassen. Am 25. Juni
werden die Hauptförderpreise im Wert von über 1,3 Millionen Euro in einer Feierstunde in
Karlsruhe vergeben.
Neben der grössten Firmensuchmaschine itsbetter.de ist ein weiterer Geschäftszweig der TAM AG
der Adressverlag, spezialisiert auf namentlich erfasste Führungskräfte, auch online. Kunden
erhalten aktuelle, gepflegte B2B-Adressen für erfolgreiche Direktmarketingaktionen. Für
Werbeaktionen stehen in Deutschland ca. 850.000, in Österreich ca. 420.000 und in der Schweiz
360.000 personalisierte Adressen zur Verfügung.
veröffentlicht am 04.03.2010
Direct-Mailing – nun verboten???
Als die Bundesregierung im Mai vergangenen Jahres die Datenschutznovelle II auf’s Tapet brachte, fegte ein Sturm der Entrüstung durch den Handel und die Wirtschaft: Die sog. “Opt-In-Regelung”(erstmalige Zusendung eines Werbemails – “Kalt-Mailing” – nurmehr mit Einwilligung des Betroffenen) hätte das Ende des E-Commerce (und auch des Fundraisings) bedeutet! Im Herbst ist diese Novelle nun in Kraft getreten. Welche Auswirkungen übt das “Bundesdatenschutzgesetz neu” (BDSG neu) auf das Direkt-Marketing aus – bei den Experten von adressen-office erfahren Sie es!
Die Bundesregierung hat es sich auf ihre Fahnen geschrieben: Der Bürger soll vor einem unerlaubten Eingriff in seine Privatsphäre geschützt werden! Eigentlich ja ein hehres Ziel unserer Volksvertreter, doch wird damit oftmals am Ziel vorbeigeschossen! So etwa beim ersten Entwurf der Datenschutznovelle II! Im Mittelpunkt dieses am 01. September des Vorjahres in Kraft getretenen Gesetzes steht die Verwendung von Daten zu Werbezwecken. Obwohl – nach berechtigten Einwänden der Wirtschaft – etwas entschärft, beinhaltet damit das BDSG neu eine erhebliche Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit.
So ist der Handel von sensiblen Daten wie Bankverbindungen oder Kreditkartennummern komplett untersagt, jener von Grunddaten wie Adressen oder Geburtsdaten jedoch nach wie vor erlaubt – allerdings mit Einschänkungen! Für bereits erhobene Daten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2012
Das Gesetz beinhaltet einige rechtliche Unsicherheiten, die v.a. im Direkt-Marketing starken Einfluss ausüben.
So erfolgte hierbei ein Wechsel vom Opt-out- zum Opt-In-Paradigma. Soll heißen, dass nicht erst bei der Auftragsverarbeitung sondern bereits beim sog. “Kaltkontakt” (also dem ersten Kontakt mit dem Betroffenen) dessen Einwilligung hierfür vorzuliegen hat. Dies kann elektronisch entweder durch ein Double- oder Confirmed-Opt-In geschehen. In beiden Fällen erhält der Betroffene eine Bestätigungsmail. Erst nach deren Beantwortung ist eine Registrierung möglich. Das Unternehmen ist nun berechtigt, für eigene Zwecke personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Erschwerend hinzu kommt für den Direct-Marketing-Experten der Verbraucherschutz, wonach etwa Erst-Mailings oder Telefonate gegenüber Privatpersonen unter Androhung hoher Strafen völlig untersagt sind.
Versehen jedoch mit einer Briefmarke, überreicht durch den freundlichen Briefträger bestehen keinerlei Einschränkungen. Diese Tatsache macht das Postmailing, was aufgrund der recht hohen Kosten lange Zeit vernachlässigt wurde, natürlich wieder interessant.
Selbstverständlich gibt es auch beim BDSG neu in bestimmten Fällen Ausnahmen – so beispielsweise, wenn andere Gesetze (wie etwa auch das vorhin erwähnte Verbraucherschutzgesetz, das Wettbewerbsrecht oder das Strafgesetz) miteinspielen.
Wichtigste Ausnahme für das Direct-Marketing:
Die Nutzung personenbezogene Daten, die aus einem öffentlichen und frei zugängigen Verzeichnis (wie dem Telefonbuch oder Branchenverzeichnis) für den eigenen Gebrauch bezogen werden oder Daten, die zum Zwecke der Werbung auf die berufliche Tätigkeit des Betroffenen verarbeitet wurden und sich auf dessen berufliche Anschrift beziehen (B2B) ist zulässig.
Änderungen ab dem 01. April 2010
Sehr großen Wert wird auf die Transparenz gelegt, d. h. vorbei sind die Zeiten, als ungenannt bleiben wollende, dunkle Kanäle im Datenhandel aktiv waren. Ab dem 01. April 2010 ist jedes Unternehmen verpflichtet, personenbezogene Daten, die automatisiert verarbeitet werden über 2 Jahre hinweg zu protokollieren. Hier muss klar ersichtlich sein, zu welchem Zweck und von wem solche Daten erhoben und verarbeitet wurden. Während dieser Zeit muss gegenüber Betroffenen auf Anfrage hin Auskunft gegeben werden, wobei dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens eine Schlüsselrolle zukommt. Daneben tritt auch § 6a BDSG neu zur automatisierten Einzelentscheidung ebenso in Kraft, wie Massnahmen zur Richtigstellung, Löschung, Sperrung und nicht zuletzt auch Übermittlung von Daten.
Innerbetrieblich bringt diese Novelle auch einige Veränderungen. So erhält der Datenschutzbeauftragte neben dem bisherigen Schutz gegen seine Abberufung einen Kündigungsschutz. Er hat ferner einen Anspruch auf Weiterbildungsmassnahmen, finanziert durch seinen Arbeitgeber. Auch wird die Verwendung von Arbeitnehmerdaten durch den § 32 BDSG neu genauestens definiert! Wird gegen die Datenschutzregelungen verstossen, so muss das Unternehmen eigenständig die Datenschutzaufsichtsbehörden davon unterrichten. Der Strafrahmen beläuft sich bei formalen Verstössen auf bis zu
€ 50.000 (bisher waren es € 25.000) bzw. bei materiellen Verstössen gar auf € 300.000 (bislang € 250.000).
Die TAM AG bietet Ihnen die Möglichkeit, sich genauestens im Vorfeld zu informieren. Daneben erhalten Sie Daten aus rechtlich abgesicherten und damit legalen Quellen für Ihre nächste Direct-Mailing-Offensive. Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite, da wir unsere Gesetze kennen und berücksichtigen! Die Zeit, die Sie sich hierdurch einsparen, können Sie wesentlich zielführender in Ihr Kerngeschäft investieren!
© Ulrich Stock
veröffentlicht am 14.12.2009
TAM AG überreicht Weihnachtsgeschenk für den Kindergarten Briegelacker in Baden-Baden
Im letzten Jahr war es eine Nikolausüberraschung, dieses Jahr wird es eine Weihnachtsüberraschung.
Frau Lafleur und Frau Vogt, zwei Mitarbeiterinnen der Trend@dress Medien AG wurden herzlichst von den Kindern und Erzieherinnen mit Weihnachtsliedern und Gedichten empfangen.
Sie überreichten am 03.12.2009 den Kindern im Kindergarten Briegelacker in Baden-Baden einen selbst gestalteten Gutschein.
Der Ausflug in das Straßburger Wissenschaftsmuseum LeVaisseau sowie die An- und Rückreise mit dem Bus für alle Kinder des Kindergartens ist ein kleiner Beitrag zum Weihnachtsfest für die jüngsten Menschen unseres Landes. Insgesamt 66 Kinder, Erzieher sowie Begleitpersonen nehmen an dem außergewöhnlichen Ausflug teil. Organisation und Planung lagen in der Hand der Trend@dress Medien AG, so dass der Ausflug bereits im Januar stattfinden kann. 'Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen für Kinder und Familien steht im Mittelpunkt unseres Unternehmens', so der Vorstand der Trend@dress Medien AG Norbert Goretzki.
Die TAM AG (www.tam-ag.de) ist ein mittelständisches Unternehmen. Es besteht seit mehr als 25 Jahren und hat seinen Hauptsitz in Baden-Baden. Zu den Geschäftsfeldern gehören zurzeit ein Adressverlag (www.adressen-office.de) und die größte Firmensuchmaschine (B2B) im deutschsprachigen Raum (www.itsbetter.de).


