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Gerichtsstreit

Verleger scheitern mit BGH-Klage gegen „Einkauf aktuell“

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Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) haben eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Deutschen Post vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verloren. Die Verlegerverbände hatten auf Basis des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen das Postprodukt geklagt: Als Unternehmen, das sich zum Teil in Staatsbesitz befindet, dürfe die Deutsche Post keine redaktionellen Beiträge veröffentlichen, weil dies dem Gebot der Staatsferne der Presse zuwider laufe. Der BGH wies die Klage ab, da die Deutsche Post nicht von Bund und Ländern beherrscht werde (I ZR 129/10).

Die in Klarsichtfolie eingeschweißte Postwurfsendung „Einkauf aktuell“ enthält neben aktuellen Prospekten auch ein Fernsehprogramm sowie verschiedene Rubriken mit redaktionellen Beträgen. Dies beanstandeten die Kläger: Der größte Einzelaktionär der Deutschen Post ist mit einem Anteil von 30,5 Prozent die in Bundes- und Landeseigentum stehende Kreditanstalt für Wiederaufbau. „Einkauf aktuell“ sei somit wettbewerbswidrig.

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs widersprach nun final dieser Ansicht. Die Deutsche Post AG ist - so der BGH - nicht Adressatin des aus der Pressefreiheit abgeleiteten Gebots der Staatsferne der Presse, weil sie vom Bund und den Ländern nicht beherrscht wird. Zwar dürfe sich der Staat weder selbst noch über von ihm beherrschte Gesellschaften als Presseunternehmen betätigen. Die hier durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau vermittelte staatliche Beteiligung von 30,5 Prozent reiche aber für eine solche Beherrschung der Deutschen Post nicht aus. In der Hauptversammlung seien in den vergangenen Jahren immer mindestens 67 Prozent der stimmberechtigten Anteilseigner vertreten gewesen, so dass die staatliche Beteiligung niemals über die Hauptversammlungsmehrheit verfügt habe.

Die dem Urteil vorangegangene gerichtliche Auseinandersetzung nahm ihren Anfang im Jahr 2008. Damals hatte das Landgericht Hamburg die Klage der Verlegerverbände zurückgewiesen. Nun hat das BGH diese Entscheidung bestätigt.

BDZV und BVDA wollten sich auf Anfrage von ONEtoONE nicht weiter zu dem Urteil äußern. „Wir kennen noch nicht die volle Urteilsbegründung und werden uns zunächst einmal in den Gremien beraten“, so ein BVDA-Sprecher.

Schon in den Jahren zuvor hatten die Verleger mit allen möglichen Maßnahmen versucht, die unliebsame Konkurrenz durch die Post zu stoppen oder zumindest zu bremsen, etwa durch eine Beschwerde beim Bundeskartellamt (2003 bis 2004) und dem Erwirken einer Einstweilligen Verfügung gegen eine Bewerbung von „Einkauf aktuell“ durch die Deutsche Post mittels einer Reichweitenanalyse.

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Heiner Urhausen

Im Interview mit ONEtoONE hatte BVDA-Geschäftsführer Heiner Urhausen, der sein Amt zum 31. Dezember 2011 niederlegt, Anfang 2010 gesagt: „Wir werden auch weiter dagegen klagen, dass die Post überhaupt Presseorgane herausgibt. Aus unserer Sicht ist dies mit dem Gebot der Staatsferne der Presse unvereinbar.“ (re)

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Zeit: 16.12.2011