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Unerlaubte Telefonwerbung – Gesetz ohne Wirkung?

2. Teil: DDV und Call Center Forum bemängeln Vollzugsdefizit

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Dieter Weng, DDV-Präsident (Foto: DDV)

Widerstand gegen die Initiative gibt es erwartungsgemäß vom DDV. Der Verband hält die Aktion gegen belästigende Telefonwerbung für kontraproduktiv. Dabei kritisiert der DDV vor allem, dass die Aktion der Verbraucherzentralen nicht die gesetzliche Differenzierung zwischen erlaubter und verbotener Telefonwerbung berücksichtige. „Statt die Arbeit der Bundesnetzagentur zu unterstützen, indem man beispielsweise dasselbe Beschwerdeformular oder wenigstens dieselben Formulierungen verwendet hätte, laufen die Verbraucherschützer durch ihren Alleingang nun Gefahr, den Verbraucher gänzlich zu verwirren. Der VZBV vernachlässigt seinen Auftrag, für Aufklärung zu sorgen, und gefährdet zudem die Arbeit der Bundesnetzagentur“, sagt Dieter Weng, Präsident des DDV. Es gäbe genügend Stellschrauben, unerlaubte Telefonwerbung einzuschränken. Kritik übte er allerdings hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes. Weng: „Es gibt kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit. Wir sollten der Bundesnetzagentur die Zeit geben, sorgfältige Arbeit zu leisten, und die Dreijahresfrist bis zur Evaluierung abwarten.“

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Manfred Stockmann, CCF-Präsident (Foto: CCF)

Auch der Branchenverband Call Center Forum Deutschland (CCF) äußerte sich nach dem ersten Jahr des Gesetzes gegen die unerlaubte Telefonwerbung und zieht eine positive Bilanz. „Das Outbound-Volumen ist um 50 Prozent zurückgegangen. Die zahlreichen Beschwerden auf dem neuen zentralen Beschwerdeweg bei der Bundesnetzagentur zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger das Gesetz verstehen und ihre Möglichkeiten nutzen“, sagte Manfred Stockmann, Präsident des CCF. Während die inländischen Outbound-Telefonate nach einer Stichprobenbefrageung der Verbandsmitglieder rückläufig seine, vermehrten sich die Anrufe aus dem euröpäischen Ausland. „Es ist eine große Harmonisierung des europäischen Rechts gefragt, um auch diese große Zahl von unerlaubten Werbeanrufen drastisch zu verringern.“ Gegen die Kritik der Verbraucherschützer am deutschen Gesetz wendet Stockmann ein: „Der Aufwand, Verstöße zu verfolgen, ist groß und unabwendbar – daran würde auch eine schärfere Gesetzgebung nichts ändern.“ (kb)

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Zeit: 14.07.2010