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Glücksspielstaatsvertrag

Sportwetten auch von Privatanbietern möglich

Die Ministerpräsidenten haben sich auf die Änderungen des Glückspielstaatsvertrags (GlüStV) geeinigt. Damit wird privaten Sportwettenanbietern der Markt für eine beschränkte Dauer geöffnet. Nur Schleswig-Holstein geht einen liberaleren Sonderweg.

Der alte GlüStV sah vor, dass nur staatliche Firmen Wetten anbieten dürfen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte das Glücksspielmonopol für unzulässig. Seitdem arbeiten die Ministerpräsidenten der Bundesländer an einer neuen Fassung des GlüStV. Allein in Schleswig-Holstein wurde bereits ein Sonderweg im Landtag beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Schleswig-Holstein hält am staatlichen Lottomonopol fest, öffnet den Markt aber privaten Anbietern von Online-Sportwetten, -Poker und auch den Online-Vertrieb von Lotto.

Die übrigen 15 Länder unterschrieben jetzt einen Entwurf, der es 20 privaten Wettanbietern im Bereich der Sportwetten für einen Zeitraum von zunächst sieben Jahren auf Basis von länderübergreifenden Konzessionen erlaubt, Wetten anzubieten. Das staatliche Monopol solle jedoch für Lotterien bestehen bleiben, so eine Mitteilung nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember in Berlin. Für Casinospiele einschließlich Poker soll auch in Zukunft die Begrenzung des Angebots auf die Spielbanken gelten. Zudem solle eine Steuer auf den Umsatz von fünf Prozent erhoben werden.

Jetzt muss der geänderte GlüStV noch durch die EU-Kommission notifiziert werden. Die 15 Länder erklärten, dass die Ratifizierung in den Parlamenten erst erfolgen solle, wenn dieser Prozess abgeschlossen ist. Dies begrüßte auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen. Das länderspezifische Gesetz trete zwar Anfang 2012 in Kraft, wenn der alte GlüStV auslaufe, doch man werde vor dem 1. März keine Lizenzen vergeben, um die Entwicklung hinsichtlich des GlüStV der übrigen 15 Länder abzuwarten, so Carstensen. (kr)

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Zeit: 16.12.2011