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Senderübergreifendes Videoportal

RTL und Pro Sieben: Gemeinsamer Kampf ums Web-TV

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Das US-Vorbild: Über die webefinanzierte Plattform Hulu können Websurfer Filme und Serienfolgen abrufen

RTL & Pro Sieben wollen gegen den Willen des Bundeskartellamtes ein senderübergreifendes Videoportal durchsetzen – notfalls gerichtlich. ONEtoONE erklärt die Hintergründe des Streits.

Die beiden TV-Sendergruppen RTL und Pro-Sieben-Sat1 kämpfen Seite an Seite für eine senderübergreifende Internet-Videoplattform. Nachdem das Bundeskartellamt entsprechende Pläne untersagt hat, haben die beiden Konzerne gemeinsam gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Sollte die Behörde das Projekt nicht doch noch unerwarteterweise erlauben, wird die Auseinandersetzung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf fortgesetzt.

RTL und Pro Sieben hatten im vergangenen August bekannt gegeben, eine zentrale Plattform für TV-Inhalte ins Web bringen zu wollen, die sowohl privaten als auch öffentlich-rechtlichen Fernsehsender offensteht. Die Verbraucher sollten darüber Videos in einem Zeitraum von sieben Tagen nach der Ausstrahlung kostenlos als Stream abrufbar können. Die Vermarktung der Inhalte wäre in den Händen des jeweiligen Senders verblieben. Für den Betrieb der Plattform planten RTL und Pro-Sieben-Sat1 die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft. Das Konzept der übergreifenden Web-TV-Plattform stammt aus den USA, wo unter anderem die TV-Sender Fox und NBC auf der Plattform Hulu Serienfolgen und Filme online bereitstellen. Laut US-Medienberichten hat Hulu im vergangenen Jahr 260 Millionen US-Dollar umgesetzt.

Im Februar dieses Jahres meldete das Bundeskartellamt Bedenken an den Plänen der deutschen Sender an. Nachverhandlungen mit den beiden TV-Konzernen führten zu keiner Einigung: Im März erfolgte das Verbot. „Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken“, so Kartellamtspräsident Andreas Mundt damals. Nun gehen beide Unternehmen gegen diese Entscheidung vor.

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Zeit: 26.04.2011