02. März 2010
IT-Wirtschaft befürwortet Ende der Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die pflichtmäßige Vorratsdatenspeicherung durch Telefon- und Internetzugangsanbieter gekippt. Branchenverbände begrüßten diesen Schritt grundsätzlich. Trotzdem werden die Provider-Unternehmen vermutlich auf den entstandenen Kosten sitzenbleiben.
„Wir begrüßen, dass das Gericht den Sorgen vieler Internet- und Telefonkunden Rechnung trägt“, sagte etwa Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, Präsident des IT-Verbands Bitkom. „Wir dürfen das Vertrauen der Nutzer in den Schutz ihrer Privatsphäre nicht gefährden.“ Der Bitkom fordert nun die Bundesregierung dazu auf, die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung zu übernehmen. Unternehmen blieben derzeit auf ihren Investitionen in die öffentliche Sicherheit sitzen, so der Verband. Zwar würden die laufenden Kosten für Auskünfte an Ermittler erstattet, jedoch bisher nicht die Vorab-Investitionen. „Die Autobranche wird auch nicht gezwungen, kostenlose Polizeiwagen zu liefern“, kommentierte Scheer. „Wir helfen gern bei der inneren Sicherheit, aber sie bleibt eine originäre Staatsaufgabe.“
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) begrüßte „das Ende des Generalverdachts gegen alle Bürger“ ausdrücklich. „Mit dem Urteil leistet das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit der Internet-Provider“, sagte BVDW-Vizepräsident Matthias Ehrlich. „Es hat insbesondere deutlich gemacht, dass derart weitgehende und für die Wirtschaft kostenintensive Eingriffe nicht immer mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt werden können.“
Der Verband der Internetwirtschaft Eco sieht die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes „zum Teil mit Freude und mit Sorge“. Die bisherige Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung habe für die Internetwirtschaft sehr hohe Kosten mit sich gebracht. Die nun erfolgte Entscheidung des Gerichts zur Kostenerstattung sei höchst unbefriedigend. Der Gesetzgeber sei umso mehr dazu aufgerufen, die Kosten zu erstatten, um Standortnachteile für Deutschland und Preissteigerungen zu vermeiden. „Der Gesetzgeber muss jetzt einen völlig neuen Anfang machen und ein neues Gesetz vorlegen“, sagte Eco-Vorstandsvorsitzender Professor Michael Rotert.
Nach dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung mussten ab 1. Januar 2008 Telekommunikationsunternehmen die Daten (nicht Inhalte) von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang speichern, damit diese für eine eventuelle Strafverfolgung berücksichtigt werden können. Die Kosten dafür mussten die Anbieter tragen. Eine Erstattung erfolgte lediglich für laufende Kosten bei erfolgten Auskünften an die Ermittler. Laut dem Bitkom haben deutsche Unternehmen eine dreistellige Millionensumme in Personal und Technik für die Vorratsdatenspeicherung investiert.
Gegenüber den Speicherungspflichtigen entstandenen Kosten hegt das Bundesverfassungsgericht jedoch „keine grundsätzlichen Bedenken“, so eine Pressemitteilung. „So wie die Telekommunikationsunternehmen die neuen Chancen der Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung nutzen können, müssen sie auch die Kosten für die Einhegung der neuen Sicherheitsrisiken, die mit der Telekommunikation verbunden sind, übernehmen und in ihren Preisen verarbeiten.“ Der Gesetzgeber verlagere auf diese Weise die mit der Speicherung verbundenen Kosten entsprechend der Privatisierung des Telekommunikationssektors insgesamt in den Markt. (re)
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