11. Juni 2010
Rechtsstreit
Einkauf Aktuell: Verleger verlieren gegen die Deutsche Post
Publikation des Anstoßes: Einkauf Aktuell
Die Zeitungs- und Anzeigenblattverleger haben sich im Streit um "Einkauf Aktuell" nicht durchsetzen können. Die Deutsche Post darf ihr Trägermedium für Prospekte in gewohnter Art und Weise zustellen. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden.
Wie die Deutsche Post mitteilte, seien die Verleger nun mit ihrem Versuch gescheitert, "Einkauf Aktuell" vom Markt zu verdrängen. Geklagt hatten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA). Beide Verbände hatten argumentiert, die Post greife als Staatsunternehmen in den privatwirtschaftlichen Pressemarkt ein.
"Wir sehen mit großer Sorge, wie sich ein Unternehmen, dessen größter Anteilseigner der Staat ist, immer weiter in der privatwirtschaftlichen Presse ausbreitet", so BVDA-Geschäftsführer Heiner Urhausen erst kürzlich auf ONEtoONE.de. Das sei mit dem Gebot der Staatsferne unvereinbar. Die Deutsche Post bezeichnet sich hingegen gern als normales börsenorientiertes Unternehmen. Beim Hanseatischen Oberlandesgericht war auf Nachfrage von ONEtoONE.de bislang noch niemand bereit, die Entscheidung zu kommentieren.
Der Streit zwischen den Verlegerverbänden und der Deutschen Post schwelt bereits seit Jahren. Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Verleger vor Gericht nicht durchsetzen konnten. Im selben Rechtsstreit verloren die Verleger vor dem Landgericht Hamburg bereits im November 2008. Dabei ziehen die Verleger noch nicht einmal alle an einem Strang. Aktuell arbeitet beispielsweise der ADAC Verlag mit der Post gemeinsam an einem viermal jährlich erscheinenden "Auto Spezial" für "Einkauf Aktuell". (te)
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