26. Januar 2012
Reform
EU-Datenschutz: Gut für Direktwerbung, schlecht fürs Web?
2. Teil: Welche Folgen hätte die Verordnung für das Online-Marketing?
Die Verlegerverbände kündigten an, genauer prüfen zu wollen, welche Auswirkungen der Entwurf auf die digitalen Geschäftsmodelle der Verlage haben könne. Online-Werbung, Bewerbung digitaler Abonnements, E-Commerce etc. dürften durch EU-Datenschutzrecht nicht beschädigt werden, solle die Presse in Europa die digitale Zukunft mitgestalten, forderten die Verbände.

Thomas Schauf
Der BVDW bewertet in diesem Zusammenhang „die offenbar vorgesehene extreme Ausweitung des Konzepts der ,personenbezogenen Daten‘“ als problematisch. „Sie führt dazu, dass zunächst grundsätzlich und faktisch jedes Datum und auch rein technische Informationen als personenbezogen gelten könnten“, sagte Thomas Schauf, Projektleiter Selbstkontrolle Online-Datenschutz des Verbandes.
„Personenbezogene Daten sind alle Informationen über das Privat-, Berufs- oder öffentliche Leben einer Person“, heißt es von Seiten der Europäischen Kommission. Dazu könnten zum Beispiel ein Name, ein Foto, eine E-Mail-Adresse, Bankdaten, Posts auf Web-Seiten sozialer Netzwerke, medizinische Daten oder die IP-Adresse eines Computers gehören.
In dem Verordnungsentwurf wird die Speicherung personenbezogener Daten nur als rechtmäßig bezeichnet, wenn die betroffene Person ihr Einwillung zu ihrer Verarbeitung für einen oder mehrere genau festgelegte Zwecke erteilt hat. Ausnahmen hierzu sind: Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, einer gesetzlichen Verpflichtung oder die Wahrung lebenswichtiger oder berechtigter Interessen des Verbraucher bzw. des Verarbeitenden erforderlich (Kapitel II, Artikel 6).
Inflation von Einwilligungsanfragen beim Websurfen
Laut Schauf könnte die Definition personenbezogener Daten der Kommission zu einer Flut von Einwilligungsanfragen gegenüber den Nutzern führen. „Hierdurch würde der beabsichtigte Warneffekt für den Nutzer bei wirklich sensitiven Eingriffen unterminiert“, so der BVDW-Datenschutzexperte Schauf. Für eine Vielzahl von Funktionen im Netz ist die Identifikation des Nutzers durch seine IP-Adresse sowie das Speichern von Browser-Cookies notwendig. Das europäische Internet Advertising Bureau (IAB) hat vor Kurzem eine Beispiel-Website ins Netz gebracht, die demonstrieren soll, welche Folgen eine Einwilligungslösung bei der Cookie-Speicherung für den Nutzerkomfort im Web hätte.

Dieter Kempf
„Es ist nur auf den ersten Blick verbraucherfreundlich, für alles und jedes eine gesonderte Einwilligung zu verlangen, und sei es noch so nachrangig“, sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf zu der neuen Verordnung der Europäischen Kommission. „Mit einem solchen Ansatz würde das Web zu einem Hindernisparcours umgebaut.“
Die Vorschläge der Kommission werden nun vom Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat erörtert und sollen in einem Zeitraum von zwei Jahren umgesetzt werden. „Es bleibt abzuwarten, was dann letztendlich vom Europäischen Parlament beschlossen wird“, sagt der Telekom-Datenschutzbeauftragte Claus-Dieter Ulmer. „Der Weg zur Verordnung ist lang und nicht wenige werden versuchen, auf den Inhalt im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens noch gehörigen Einfluss zu nehmen.“ (re)
Mehr zum Thema Datenschutz in der digitalen Welt und der schon verabschiedeten, in Deutschland aber immer noch nicht umgesetzten E-Privacy-Richtlinie der EU lesen Sie in der kommenden ONEtoONE-Ausgabe (ET: 30.01)!
- 1. Teil: EU-Datenschutz: Gut für Direktwerbung, schlecht fürs Web?
- 2. Teil: Welche Folgen hätte die Verordnung für das Online-Marketing?
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