03. Mai 2011
Startschuss
De-Mail-Gesetz in Kraft getreten
Durch die Unterschrift von Bundespräsident Christian Wulff zu Anfang der Woche ist das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten (Bild: Bundesregierung / Jesco Denzel)
Das vom Bundestag im Februar verabschiedete De-Mail-Gesetz ist am Dienstag, den 3. Mai, in Kraft getreten. „Der Bundespräsident hat das Gesetz unterschrieben“, bestätigte ein Sprecher des Bundesministerium des Innern (BMI) gegenüber ONEtoONE. Anbieter von De-Mail-Diensten müssen nun durch Zertifizierungen nachweisen, dass ihre Services den im Gesetz festgehaltenen Anforderungen entsprechen. Zurzeit buhlen die Deutsche Post sowie die Deutsche Telekom um Nutzer für den E-Postbrief beziehungsweise die De-Mail.
„Die Provider müssen sich nun für De-Mail akkreditieren lassen“, so der BMI-Sprecher gegenüber ONEtoONE. Die Anbieter hätten bereits Interesse angemeldet; erste Prüfungen seien ebenfalls schon erfolgt. Mit einer Zertifizierung wären beispielsweise digital zugestellte Rechnungen ähnlich rechtsverbindlich wie Papierversionen.
Die Deutsche Post hat den E-Postbrief bereits in den Markt eingeführt. Wie Jürgen Gerdes, Vorstand Brief bei der Deutschen Post, im März 2011 auf der Cebit sagte, verzeichne der E-Postbrief bis dato registrierte Privatnutzer im siebenstelligen Bereich, Unternehmenskunden im vierstelligen Bereich sowie Großkunden im dreistelligen Bereich. Das Unternehmen wägt zurzeit ab, das Produkt nachträglich als De-Mail-Dienst zertifizieren zu lassen. „Wir sehen uns nun in Ruhe die Ausführungsbestimmungen an“, so ein Sprecher der Post gegenüber ONEtoONE.
Dass die Post sich dagegen entscheidet, den E-Postbrief (Werbeslogan: „Verbindlich, vertraulich, verlässlich“) auf eine rechtsverbindliche Basis zu stellen, dürfte aber unwahrscheinlich sein: Mit der im De-Mail-Gesetz vorgeschriebenen und für den E-Postbrief bereits erfolgten Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Post die erste Hürde hierfür schon im März genommen. Zudem dürfte es für die Unternehmenskunden des E-Postbriefes, die Rechnungen und Verträge mit dem Dienst versenden wollen, entscheidend sein, dass die digitalen Dokumente rechtsverbindlich sind.
Die Deutsche Telekom, die ihren De-Mail genannten Dienst im Verbund mit dem Online-Unternehmen United Internet entwickelt, will ihr Angebot im Spätsommer in den Markt einführen – dies sagte ein Sprecher der United-Internet-Tochter Web.de gegenüber ONEtoONE. Die Zertifizierung der De-Mail durch das BSI ist noch nicht abgeschlossen. Bisher hätten sich für den Dienst 850.000 Kunden vorab registriert.
„In den nächsten Tagen werden wir noch einmal ein Mailing an die Kunden verschicken“, so der Sprecher. Das Unternehmen verifiziert zurzeit die Identität aller vorangemeldeten Nutzer. Dies geschieht durch den Logistikdienstleister Direktexpress an der Haustür der Verbraucher. Die Deutsche Post führt die Identifizierung über ihr eigenes Angebot Post-Ident durch. Die Konkurrenz United Internet wollte Post-Ident ursprünglich ebenfalls zur Identifizierung potenzieller De-Mail-Kunden nutzen, bis die Post den Vertrag kurzfristig kündigte. Dagegen klagte das Unternehmen. Ende März gab das Landgericht Köln der Klage statt. Zurzeit sei die Berufungsfrist gegen das Urteil aber noch nicht abgelaufen, so der United-Internet-Sprecher – „so lange warten wir noch“. (re)
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