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BDSG-Novelle

Datenschutz: Die Entscheidung ist gefallen

4. Teil: Gefahr für Abo-Werbung

Auch der Verband deutscher Zeitschriftenverleger ist verärgert. "Wir erkennen an, dass sich Parlamentarier beider Regierungsparteien darum bemüht haben, den äußerst wirtschafts- und pressefeindlichen Regierungsentwurf abzumildern", erklärte ein Vertreter des VDZ. "Es ist allerdings äußerst fraglich, ob mit dem nun vereinbarten Kompromiss eine ausreichende Zahl potenzieller Neu-Leser für die briefliche Abo-Werbung erreichbar bleibt." Denn statt auf bewährte Modelle wie die österreichische codierte Kennzeichnung der Adressquelle im Werbebrief zurückzugreifen, verlange der Kompromiss nun die Klarnamenkennzeichnung des Adresslieferanten. Daraus folgt für den VDZ die Gefahr eines ganz erheblichen Rückgangs der verfügbaren Adressen. Der VDZ: "Würde sich diese Gefahr realisieren, wäre der Schaden für die auf Briefwerbung essentiell angewiesenen Abo-Auflagen ähnlich groß wie durch den Regierungsentwurf, der eigentlich verbessert werden sollte." Ob verbleibende Ausnahmen vom Opt-In-Erfordernis die notwendige Werbung von Abo-Lesern ermöglichen, sei ungewiss.

Ähnlich äußerte sich der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW). "Das geplante neue Datenrecht ist in vielen Punkten nebulös und in keiner Weise praxistauglich", sagte ein Sprecher der Dachorganisation, der 43 Verbände von Herstellern, Händlern, Medien und Agenturen angehören. Gegen die Stimmen zahlreicher Wirtschaftspolitiker hätten sich die Koalitionsfraktionen schließlich auf eine Ausnahme vom Einwilligungserfordernis der Verbraucher in die Nutzung der Daten zu Werbezwecken geeinigt, wenn in dem Werbeschreiben mitgeteilt werde, woher der Werbeabsender die Adresse hat. "Gut gemeint, aber schlecht gemacht", kritisiert der Dachverband der Werbewirtschaft. Die Pflicht zur Angabe des
Klarnamens der ersten Adressquelle berge die Gefahr, dass künftig nicht mehr genügend Adressen für die Neukundenansprache zur Verfügung stehen. Das politische Ziel der Regelung werde damit verfehlt. (te)

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Zeit: 01.07.2009