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BDSG-Novelle

Datenschutz: Die Entscheidung ist gefallen

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Unter dem Adler wird der Deutsche Bundestag am Freitag, 3. Juli, über die Verschärfung des Datenschutzgesetzes entscheiden (Foto: Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde)

Die Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) darf jetzt als beschlossene Sache gelten. Am Mittwoch, 1. Juli, hat sich der Innenausschuss nach langem Hin und Her auf einen Kompromiss geeinigt. Es ist davon auszugehen, dass die Novelle am Freitag, 3. Juli, vom Bundestag in 2. und 3. Lesung durchgewunken wird. Sollte das neue Datenrecht am Freitag vom Parlament beschlossen werden, tritt es nach Verabschiedung durch den Bundesrat voraussichtlich zum 1. September in Kraft.

Die Einschränkungen in der direkten Kundenansprache sind zwar nicht so gravierend, wie zunächst befürchtet. Die Wirtschaftsverbände sind dennoch alles andere als glücklich. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV), der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH) und mehrere andere Verbände beklagen, dass im Gesetzentwurf noch viele Unklarheiten stecken. Sie sehen aber immerhin ein Plus an Planungssicherheit.

„Auch wenn an vielen Stellen nachgebessert wurde, weist der nun zur Abstimmung stehende Kompromiss viele komplizierte, rechtlich unklare und teils widersprüchliche Regelungen auf“, bemängelte auch die Berliner Datenschutzrunde. Die Große Koalition habe sich beim Datenschutzrecht leider für regulative Flickschusterei entschieden, die zu zusätzlichen Kosten, jedoch keiner wesentlichen Verbesserung des Datenschutzes in Deutschland führten. Deshalb sei es kaum verwunderlich, dass dieser nun von sämtlichen Betroffenen abgelehnt wird - von den Verbraucherschützern (VZBV) über Datenschutzexperten bis hin zu Wirtschaftsvertretern.

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