04. August 2010
DDV verteidigt Gesetz gegen unerlaubte Werbeanrufe
Dieter Weng
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung wird weiter über dessen Wirksamkeit gestritten. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) bekräftigte in einer Bilanz seine Überzeugung, dass das Gesetz wirksam sein werde. Man wolle sich dafür einsetzten, dass die Dreijahresfrist zur Evaluierung abgewartet werde.
Erst kürzlich hatten Verbraucherschützer eine Verschärfung des Gesetzes gefordert. Eine bundesweite Untersuchung hatte ergeben, dass die Beschwerden über illegale Telefonwerbung im ersten Halbjahr 2010 gestiegen seien. Der DDV bemängelt, dass dabei nicht ausreichend zwischen Anrufen ohne Einwilligung und vorsätzlichem Telefonbetrug unterschieden werde. So richte sich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gegen Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung sowie Rufnummernunterdrückung. In diesen Fällen kann die zuständige Bundesnetzagentur seit einem Jahr Bußgelder verhängen. Vor kurzem wurde bekannt gegeben, dass bislang in elf Bußgeldverfahren insgesamt 694.000 Euro verhängt wurden. Neben diesen Ordnungswidrigkeiten sei der vorsätzliche Telefonbetrug, etwa eine Gewinninformation mit der Aufforderung des Rückrufs auf eine teure 0900-Nummer, ein Straftatbestand. In solchen Fällen sei nicht mehr die Bundesnetzagentur, sondern die Staatsanwaltschaft zuständig.
Laut dem DDV würde bei dem Verbraucher durch die fehlende Differenzierung zwischen den Vergehen fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass das Gesetz gegen illegale Telefonwerbung nicht greifen würde. Zudem sei die geringe Zahl der bislang verhängten Bußgelder auf den großen Aufwand zurückzuführen, den die Behörde mit der Identifizierung von echten Beschwerden habe. DDV-Präsident Dieter Weng: „Es war von Vornherein klar, dass die Beschwerden nicht einfach nachzuverfolgen sind. Es braucht eine langwierige Recherche, bis man ein Bußgeldverfahren einleiten kann. Unfair ist jedoch, der Bundesnetzagentur vorzuwerfen, wenn Sorgfalt vor Geschwindigkeit geht.“
Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte in der „Süddeutschen Zeitung“ ein nachdrückliches Vorgehen der Polizei und Staatsanwaltschaften gegen Telefonbetrug gefordert sowie eine Überprüfung des Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung angekündigt. Unter anderem hatte die Bundesnetzagentur zuvor beklagt, dass die Betrugsfälle drastisch zunehmen und zu selten verfolgt würden. Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“: "Ich fordere von den Landesjustizministern eine schnellstmögliche Bestandsaufnahme über Anzahl und Ursache eingestellter Verfahren wegen Telefonbetrug“. Sollte sich zudem das Gesetz gegen unerlaubte Werbeanrufe in der laufenden Evaluation als „zahnlos“ und mit „deutlichen Defiziten beim Verbraucherschutz“ herausstellen, solle auch hier über Nachbesserungen nachgedacht werden, so die Ministerin gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“.
Der DDV nimmt die Ankündigungen von Leutheusser-Schnarrenberger skeptisch auf. „Wer vorsätzlich betrügt, den hält auch eine Verschärfung des Gesetzes nicht davon ab. Da die Täter zudem oft vom Ausland aus agieren, läuft eine Strafverfolgung zumeist ins Leere“, so Weng. Das Einzige, was langfristig gegen Telefonbetrug wirken würde, sei die Aufklärung des Verbrauchers. Wenn dieser die Methoden der Kriminellen kenne, lohne sich Betrug nicht mehr. (kb)
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